29.11.2013rss_feed

Tierrechtler prangern Missstände an – pauschal und medienwirksam

Gesetzeskonforme Gruppenhaltung von Sauen

Gesetzeskonforme Gruppenhaltung von Sauen

Wieder einmal sind Tierrechtler in Ställe eingebrochen und haben dabei heimlich erschreckendes Bildmaterial aufgenommen. Dieses soll belegen, dass in der Schweinehaltung die vorgeschriebenen Mindestvorgaben der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nicht eingehalten werde.

Die von der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) besuchten Schweineställen liegen in Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

 

Zuchtsauen, die permanent in Kastenständen gehalten werden, Kastenstände, die nicht einmal so breit sind, dass die Schweine sich auf die Seite legen können, kein Trinkwasser, kein Beschäftigungsmaterial, lauten die Vorwürfe von ARIWA.

 

Auch aus einem niedersächsischen Betrieb, der bereits im Februar von der Tierrechtsorganisation wegen Verstößen angezeigt wurde, liege aktuelles Bildmaterial aus dem Herbst 2013 vor. Dass diese bis jetzt nicht abgestellt wurden, zeigt den Stellenwert des Tierschutzes im Land, so der Vorsitzende von ARIWA, Jürgen Foß.

 

Spiegel online und verschiedene Nachrichtensendungen in Fernsehen und Radio haben dieses Thema aufgegriffen.

 

Die ISN meint:

Klar ist: Recht und Gesetz gelten ohne Einschränkung! Jeder Schweinehalter selbst ist dafür verantwortlich die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Jedem muss dabei klar sein, wer nicht nach Recht und Gesetz handelt, trägt das nicht nur auf dem eigenen sondern auf dem Rücken seiner Berufskollegen aus. Denn Bilder und Darstellungen, wie sie nun wieder in den Medien kursieren, machen die vielen Bemühungen aller Tierhalter, ein realistisches Bild von Schweinehaltung in Deutschland zu zeigen, schnell zunichte.

 

Wir kritisieren die pauschalen Verunglimpfungen aller Schweinehalter. Nicht richtig ist, dass die Haltungsbedingungen nicht kontrolliert wurden und auch werden. Beispielhaft dafür sind die Aussagen des niedersächsischen Landwirtschaftsministers Christian Meyer, der erst Mitte Oktober in einer Pressekonferenz vermeldete, dass rund 3000 Sauenhalter vor Ort von den Behörden kontrolliert wurden. 98 % hatten demnach die Gruppenhaltung umgesetzt.

 

Wie unterschiedlich die Darstellung und Kommentierung in den Medien sein kann, zeigt gerade dieses aktuelle Beispiel. Während der NDR sehr sachlich berichtete, war die Kommentierung in anderen öffentlich-rechtlichen Medien sehr pauschal und einseitig. Beispielsweise schossen die ARD-Tagesthemen in ihrer Berichterstattung und Kommentierung weit über das Ziel hinaus.

Grundsätzlich gilt für die ARIWA-Aufnahmen: Quote vor zeitnaher Aufklärung. Wann wurden die zuständigen Behörden eingeschaltet? Oder wollte man lieber die Vorweihnachtszeit und die damit verbundene Spendenbereitschaft der Menschen nutzen?

 

Recht und Gesetz muss auch für Tierrechtsorganisationen gelten. In Ställe einbrechen ist nicht tolerierbar. Für Kontrollen sind die zuständigen Behörden vor Ort verantwortlich.

Wir raten: Schließen Sie Ihre Ställe ab und zeigen Sie entsprechende Einbrüche unverzüglich und konsequent bei der Polizei an.


Originalpressemeldung des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums zur Umsetzung der Gruppenhaltung

Pressemeldung von ARIWA mit dem Original Bild- und Videomaterial

Beitrag des NDR: Verletzen Schweinebauern Tierschutzgesetze?

ARD-Tagesthemen vom 28.11.2013 ab Minute 22:45

Spiegel Online Beitrag: Schweine-Barone setzen Tierschutzgesetze nicht um

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