EU führt Herkunftskennzeichnung für rohes Fleisch ein
Die Europäische Union verschärft die Kennzeichnungspflichten für frisches, gekühltes und gefrorenes Fleisch: Ab April 2015 muss nicht nur Rindfleisch, sondern auch Schwein, Geflügel sowie Schaf- und Ziegenfleisch mit bestimmten Herkunftsangaben ausgestattet sein.
Die EU-Mitgliedstaaten gaben in dieser Woche grünes Licht für einen entsprechenden Vorschlag der EU‑Kommission. In der Regel sind zwei Angaben erforderlich, nämlich das Land, in dem die hauptsächliche Mast stattfand, sowie das Land der Schlachtung, berichtet Agra Europe.
Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsorts des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff Ursprung
zusammengefasst werden. Falls die Aufzucht nicht hauptsächlich auf ein Land festgelegt werden kann, muss auch dies angegeben werden; eine vollständige Liste ist jedoch freiwillig.
Hackfleisch gemästet in Nicht-EU-Ländern
Für Hackfleisch schließlich soll die Angabe gemästet in der EU
beziehungsweise gemästet in Nicht-EU-Ländern
genügen - und entsprechend für die Schlachtung. Damit trägt die Kommission dem Umstand Rechnung, dass Hackfleisch unterschiedlicher Herkunft gemischt werden kann. Von der Verordnung nicht betroffen sind Verarbeitungsprodukte. Hier dürfte die Kommission in den nächsten Wochen einen unverbindlichen Bericht veröffentlichen.
Die ISN meint:
Die ISN hat sich in den letzten Monaten auf verschiedenen Ebenen eindeutig gegen die Planungen der EU für eine Herkunftskennzeichnung für Schweinefleisch ausgesprochen, da diese auf allen Stufen der Schweinebranche einen erheblichen zusätzlichen Aufwand an Bürokratie und Dokumentation erzeugen wird, jedoch für den Verbraucher kaum einen Nutzen hat. In den kommenden Wochen werden wir uns dafür einsetzen, dass bei der Ausgestaltung der jetzt beschlossenen Herkunftskennzeichnung möglichst praktikable Regelungen gefunden werden.