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ASP: Bestehende Versicherungen checken

Jetzt bestehende Versicherungen checken!

Jetzt bestehende Versicherungen checken!

Der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest in Niedersachsen hat erhebliche Schäden verursacht – auch auf unbeteiligten Betrieben. Ein guter Versicherungsschutz ist heute unverzichtbar. Christa Diekmann-Lenartz, Redakteurin beim Fachmagazin Land&Forst, hat sich bei den ISW-Versicherungsmaklern über die aktuelle Situation informiert:

 

Sandra Wiemann und Andreas Stärk konnten sich im Sommer diesen Jahres kaum retten vor Anfragen: Nach Bekanntwerden des ersten Falls von Afrikanischer Schweinepest (ASP) in Niedersachsen Anfang Juli wollten sich sehr viele Betriebe noch versichern: Wir schätzen, dass zu diesem Zeitpunkt 80 bis 90 % der Sauenhalterinnen und Sauenhalter eine Ertragsschadensversicherung haben, bei den Mästerinnen und Mästern dürfte die Quote bei gut 50 bis 60 % gelegen haben, berichtet Stärk. Er ist Geschäftsführer der in Cloppenburg ansässigen ISW-Versicherungsmakler GmbH. Seine Mitarbeiterin Sandra Wiemann betreut den Bereich Ertragsschadenversicherungen.


Zeichnungsstopp in Teilen Deutschlands wieder aufgehoben

So gerne die Makler natürlich neue Policen vermitteln würden, ist dies aktuell leider nur eingeschränkt möglich. Bei den beiden großen, in diesem Sektor tätigen Versicherungsgesellschaften, können derzeit wieder Ertragsschadensversicherungen mit dem Einschluss ASP in der Basisdeckung Seuchen abgeschlossen werden. Nur in einigen wenigen Landkreisen, z.B. in einigen betroffenen Landkreisen in Ostdeutschland, ist aktuell kein Abschluss möglich.

Bei wenigen anderen, kleineren Versicherungsanbietern gebe es in Einzelfällen eine Chance zum Abschluss einer Police, so Wiemann. Aber dies seien Ausnahmen: Es ist schon gut, wenn es mehrere Anbieter für eine Ertragsschadensversicherung gibt, sagt sie.

Beim ASP-Fall vom Sommer in der Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland, zieht Stärk aus Versicherungssicht ein positives Resümee. Auch die ISW betreut Betriebe in den dort verhängten Restriktionsgebieten: Nach unserem Kenntnisstand gab es dort keine Abzüge bei versicherten Betrieben infolge irgendwelcher Mängel bezüglich der Biosicherheit oder Ähnlichem. Dort kursierten nach dem verhängten Ablieferungsstopp in den Restriktionsgebieten anderslautende Gerüchte, weiß er.

In den im Emsland und der Grafschaft Bentheim eingerichteten Restriktionsgebieten befinden sich viele Sauenbetriebe. Da hätte man erwarten können, dass der Abfluss der Ferkel schnell zum Problem wird, schätzt Stärk. Das war jedoch nicht im befürchteten Umfang der Fall. Bekanntlich durften die Ferkel nach dem anfänglichen Stand still zunächst innerhalb des Restriktionsgebietes, dann innerhalb der beiden betroffenen Landkreise und später dann auch in benachbarte Landkreise verbracht werden. Nicht nur die Landkreise und andere beteiligte Behörden hätten dabei sehr gute Arbeit geleistet. Das bescheinigt Stärk auch den Versicherungen – die selbst aktiv mit organisiert haben, für die Ferkel Mastbetriebe vor Ort zu finden.

Keine Chance auf Vermarktung

Den größten Schaden gab es infolge des ersten ASP-Falles in Niedersachsen durch die fehlenden Vermarktungsmöglichkeiten der schlachtreifen Mastschweine im Restriktionsgebiet. Trotz vieler Beteuerungen/Beruhigungen zu Friedenszeiten fanden sich nur sehr begrenzt Abnehmer für die Tiere. In Folge entstand bis zum Ende der Restriktionen Anfang Oktober ein Stau überschwerer Schlachtschweine. Rund 18.000 schlachtreife Mastschweine aus den Restriktionsgebieten gingen ohne Erlös zum Schlachthof. Die Versicherungen akzeptierten diese Vorgehensweise, so Stärk. Neben den entgangenen Erlösen mussten sie auch die zusätzlichen Kosten der Betriebe für Futter, Energie, Tierarzt oder Leerstand ausgleichen. Stärk schätzt, dass der eine ASP-Fall im Emsland die Versicherungen um die 4 Mio. € gekostet hat.

Die enormen Vermarktungsprobleme in Folge des ASP-Falles sorgten dafür, dass anschließend die Nachfrage nach einer Ertragsschadensversicherung bei nicht versicherten Mästern groß war. Die Einschätzung, dass der Schaden infolge eines ASP-Falles für einen Mastbetrieb nicht so groß sein kann, hat sich als Trugschluss erwiesen, gibt er zu bedenken.

 

Ältere Verträge unbedingt überprüfen

Sandra Wiemann weist jedoch darauf hin, dass Landwirte mit älteren Verträgen diese unbedingt checken sollten. Wir haben schon einige Fälle gesehen, wo es eine Unterversicherung gab, im Schadensfall führt das natürlich dazu, dass eben nicht alle Erlösausfälle ausgeglichen werden, berichtet sie.

Grundlage einer Ertragsschadensversicherung ist der Produktionsumfang im versicherten Betriebszweig. Leistungssteigerungen wie mehr Ferkel/Sau/Jahr oder bessere Tageszunahmen erhöhen den Umsatz. Es werden mehr Tiere pro Jahr verkauft. In neueren Verträgen fließen zudem Produktpreise in die Versicherungssummenbildung ein. Wir sprechen unsere Kunden mit älteren Verträgen aktiv hierauf an, berichtet sie. Sonst könnte es ein böses Erwachen im Schadensfall geben. Auch zum Beispiel der Wechsel auf einen anderen Pachtstall bzw. die Zupacht von Ställen o. Ä. sollte gemeldet werden. Die Risikoeinschätzung kann je nach Standort eines Stalles unterschiedlich sein.

Eine Abwägungssache bleibt der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers. Möglich ist eine große Bandbreite, die Beitragshöhe kann sich um bis zu 60 % -Punkte unterscheiden.

Wie bereits erwähnt, geht Stärk davon aus, dass er und seine Kolleginnen und Kollegen künftig wieder Ertragsschadensversicherungen von mehreren Versicherungen anbieten können. Für ihn ist es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten mit ASP infizierten Wildschweine auch in Niedersachsen gefunden werden: Wir müssen alle Anstrengungen darauf legen, dass es keine Übertragung in einen Hausschweinebestand gibt, appelliert er. Für ihn ist aber auch klar, dass es solche Einzelfälle wie im Sommer im Emsland immer mal wieder geben wird. Dort konnte die Eintragsursache nicht ermittelt werden.

Aus den für ihn beschämenden Vermarktungsproblemen für die Betriebe in den Restriktionsgebieten müssten dringend Lehren gezogen werden, eine Lösung für künftige Fälle: Entweder kaufen Land oder Bund das Fleisch auf oder der Staat bezuschusst eine Ertragsschadensversicherung für alle Betriebe, so seine Forderung. In Bayern gebe es jetzt etwa eine solche Bezuschussung für eine Mehrgefahrenversicherung im Ackerbau und für Grünland.

 

Lehren aus ASP-Fall vom Sommer ziehen

Ein weiterer, nötiger Ansatz ist für ihn, die Vorgaben für den Umgang mit dem Fleisch von Tieren aus Restriktionsgebieten zu ändern und damit die Vermarktung zu erleichtern. Es geht dabei um Fleisch von nachweislich gesunden Tieren, betont er. In seinen Augen ist es ein Unding, dass die unverschuldet in diese Situation geratenen Betriebe in den Restriktionsgebieten auf ihren Schäden sitzen geblieben sind, wenn sie nicht versichert waren.

 

 

Der Beitrag ist erschienen in der Land&Forst Ausgabe 1/2023

 

Wenn Sie Fragen zum Thema Ertragsschadenversicherungen haben, sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter bei der ISW Versicherungsmakler GmbH in Cloppenburg an! Das Thema birgt einige Besonderheiten und muss betriebsindividuell betrachtet werden. Lassen Sie sich deshalb intensiv beraten und nicht zu Kurzschlusshandlungen verleiten.

 

Sie erreichen uns telefonisch unter 04471/70088-20 sowie per Mail info@isw-vsmakler.de


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