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ASP: Ist ihre Ertragsschadenversicherung aktuell?

Was kann eine Ertragsschadenversicherung im Ernstfall leisten?

Was kann eine Ertragsschadenversicherung im Ernstfall leisten?

Was leistet eine Ertragsschadenversicherung im ASP-Fall überhaupt?

Wenn Schweinehalter von einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Ihrer Region betroffen sind, ist ein hoher finanzieller Schaden möglich.


Aus den aktuellen ASP-Fällen lassen sich grundsätzlich zwei Betroffenheitsszenarien ableiten:

ASP beim Wildschwein

Soweit sich der schweinehaltende Betrieb in einem Restriktionsgebiet aufgrund von Ausbrüchen bei Wildschweinen befindet, sind Mehrkosten und Ertragsausfälle aufgrund von Vermarktungsbeschränkungen bei den Hausschweinen zu erwarten. Zu nennen sind hier Untersuchungskosten und -gebühren, insbesondere aber Preisabschläge, Preismaskenverluste und Mehrkosten bei der Vermarktung der Tiere. Die zu erwartende Dauer von Restriktionsgebieten aufgrund von ASP bei Wildschweinen liegt, auch bei einem optimalen Ausbruchsverlauf, bei deutlich über einem Jahr!

ASP im Hausschweinebestand

Soweit eine Betroffenheit durch Ausbrüche in Hausschweinebeständen vorliegt, werden entsprechende Restriktionsgebiete (sog. Sperrzonen III) eingerichtet und Maßregeln für Hausschweine und die Wirtschaft erlassen. Aufgrund der Seuchenbekämpfungsvorgaben ist davon auszugehen, dass eine Sperrzone III mindestens drei Monate bestehen bleibt! Das Verbringen von lebenden Tieren und Tieren unmittelbar zur Schlachtung aus dieser Zone ist aktuell nicht zufriedenstellend gelöst. Insoweit drohen neben großen Tierschutzproblemen sehr erhebliche wirtschaftliche Folgen, wenn Tiere nicht bzw. nicht zeitgerecht vermarktet werden können. Eine Tierertragsschadenversicherung sichert insoweit insbesondere die direkten Folgen ab, die sich aus Vermarktungsbeschränkungen aufgrund amtlicher Anordnungen ergeben. Darüber hinaus natürlich auch weitere Ertragsschäden, beispielsweise durch Leerstand.

 

Tierseuchenkasse

Soweit eine einzelbetriebliche Betroffenheit in Form von behördlichen Anordnungen in Restriktions- gebieten vorliegt, greifen grundsätzlich die Entschädigungsvorgaben einer betrieblichen Ertragsschadenversicherung. Der gesetzlich vorgegebene Leistungskatalog der Tierseuchenkassen beschränkt sich darauf, den gemeinen Wert der Schweine bei einer amtlich angeordneten Tötung zu entschädigen. Darüber hinaus werden gegebenenfalls entstehende Kosten ausgeglichen. Die Tierertragsschadenversicherung entschädigt die Kosten für Ertragsausfälle und Mehrkosten, insbesondere bei nicht von einer Keulung direkt betroffenen Betrieben.

 

ISW beantwortet Fragen
Wenn Sie als ISN-Mitglied Fragen zum Thema Ertragsschadenversicherungen haben, sprechen Sie gerne unsere Mitarbeiter bei der ISW Versicherungsmakler GmbH in Cloppenburg an! Sie erreichen diese unter Tel. 04471/70088-20 oder per E-Mail info@isw-vsmakler.de

 


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