08.11.2022rss_feed

Flüssiggas: Befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7%

Die Absenkung der Umsatzsteuer gilt auch für Flüssiggas

Die Absenkung der Umsatzsteuer gilt auch für Flüssiggas

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Bundesländer unter anderem darauf hingewiesen, dass die kürzlich beschlossene Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Erdgas auch für Flüssiggas (LPG) gilt. Somit können nun auch alle Flüssiggas-Nutzer im Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 vom ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% statt bisher 19% profitieren.


So heißt es in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums unter dem Punkt 2.1 zum Anwendungsbereich: Der ermäßigte Umsatzsteuersatz gilt für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz. Nicht entscheidend ist dabei, um welche Art von Gas es sich handelt (z. B. Biogas oder Erdgas). Ebenso erfasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird.

 

Aufgrund des Wortlauts des Gesetzes zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19. Oktober 2022 war die Branche bislang davon ausgegangen, dass Flüssiggas nicht von der Umsatzsteuersenkung profitieren könne. So ist in dem am 25.10.2022 im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz lediglich die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz konkret benannt worden.

 

Umso erfreulicher ist es daher, dass nun auch die Flüssiggaskunden von der Umsatzsteuersenkung profitieren können – dies natürlich nur, sofern keine Umsatzsteuerverrechnung mit dem Finanzamt erfolgt, wie z.B. bei Unternehmen und nicht-pauschalierenden Landwirten.

 

ISW: Betroffene Kunden erhalten Betrag erstattet

Die ISW wird für die von ihr durchgeführten Flüssiggaslieferungen seit dem 01.10.2022, die aufgrund des bisherigen Kenntnisstandes zur Umsatzsteuerberechnung leider mit einem falschen Umsatzsteuersatz berechnet worden sind, in den nächsten Tagen korrigieren. Die betroffenen Kunden werden eine korrigierte Rechnung bzw. eine Gutschrift erhalten und der Differenzbetrag wird den jeweiligen Kunden automatisch erstattet.

 

Sofern Sie nicht von der ISW, sondern einem anderen Unternehmen beliefert worden sind, sollten Sie in den kommenden Wochen im Blick behalten, dass Sie auch von diesen Unternehmen eine Gutschrift zum Umsatzsteuer-Differenzbetrag erhalten.

 

Rechtzeitig bestellen

Um im Winter Lieferengpässen vorzubeugen, bitten wir Sie, eine Bestellung rechtzeitig bei Diana Diesen unter der Tel. 05491/9665-22 oder per Mail an diesen@schweine.net oder bei Sylvia Zill unter der Tel. 05491/9665-23 oder per Mail an zill@schweine.net aufzugeben.

 

Sollten Sie Interesse an der Umstellung zu Flüssiggas haben oder weitere Informationen zum Thema Eigentumstanks benötigen, sprechen Sie uns gerne an!


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