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Flüssiggas: Umsatzsteuersatz steigt wieder von 7 % auf 19%

Die Umsatzsteuer für Strom/Gas wird zum 31.03.2024 wieder angehoben

Die Umsatzsteuer für Strom/Gas wird zum 31.03.2024 wieder angehoben

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatte die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz für Gas und Wärme von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Die Entlastungsmaßnahme läuft zum Ende der Heizperiode am 31. März 2024 aus.

 

Auswirkungen der geplanten Umsatzsteuererhöhung

Wie hoch die finanzielle Belastung ausfällt, möchten wir Ihnen an einem Beispiel zeigen.

Bei einem Flüssiggaspreis von 0,60 Cent/Liter netto müssen bei einem Steuersatz von 7% ungefähr 4 Cent abgeführt werden. Nach dem Stichtag 31.03.2024 sind bei einem Steuersatz von 19% etwa 11,5 Cent Umsatzsteuer zu zahlen. Die erhöhte Umsatzsteuer macht eine Mehrbelastung von ca. 7 Cent/Liter Flüssiggas aus.


Steuerliche Belastung bei einem
Flüssiggaspreis von 0,60 €/Liter
Umsatzsteuersatz 7% 0,042€/Liter
Umsatzsteuersatz 19% 0,114€/Liter
Mehrbelastung 0,072€/Liter

ISW-Tipp

Bitte beachten Sie, dass für die Umsatzsteuerberechnung der Liefertag zu Grunde gelegt wird und nicht der Tag der Bestellung!

Die anstehende Veränderung sollten Sie in jedem Fall im Blick haben, wenn Sie Ihre nächste Bestellung von Flüssiggas planen. Kontrollieren Sie den Füllstand Ihrer Tanks und bestellen Sie bei Bedarf frühzeitig vor dem Stichtag, so dass eine Lieferung noch rechtzeitig vor Ostern möglich ist.

 

Als Ansprechpartnerinnen zum Thema Flüssiggas stehen bei der ISW Diana Diesen (Tel.: 05491/9665-22) oder Sylvia Zill (Tel.: 05491/9665-23) zur Verfügung.

 

ISN-Mitglieder finden die aktuellen ISW-Flüssiggaspreise im Mitgliederbereich:


Aktuelle Flüssiggaspreise

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