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Förderung von Mehrgefahrenversicherung in Niedersachsen – Antragsfrist bis zum 15. Oktober verlängert!

Mehrgefahrenversicher Sturm Hagel frost

Wissenschaftler rechnen für die Zukunft mit mehr Stürmen, extremen Regenfällen und Hitzewellen aufgrund der Klimaerwärmung. Für Landwirte bedeuten außerordentliche Wetterereignisse oftmals Ernteeinbußen, die eine Mehrgefahrenversicherung ausgleichen kann. In Niedersachsen (sowie Hamburg und Bremen) läuft seit dem 26.08.2024 das Antragsverfahren für das neu aufgelegte Förderprogramm für Mehrgefahrenversicherungen (die ISW berichtete). Wie das Antragsverfahren funktioniert und für wen das Förderprogramm interessant sein könnte, erfahren Sie im Folgenden.

 

Update 01.10.2024:

Wie das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) bekannt gegeben hat, wurde die Antragsfrist für die Teilnahme an der Fördermaßnahme für eine Mehrgefahrenversicherung, die eigentlich am 30. September 2024 enden sollte, noch einmal verlängert. Landwirte, die eine Förderung beantragen möchten, können die Anträge noch bis zum 15. Oktober 2024 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einreichen.

 


Antragsverfahren: Klimaangepasste Maßnahmen sind relevant

Nach Ablauf der Antragsfrist wird von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein sogenanntes Priorisierungsverfahren durchgeführt. Die antragstellenden Personen erhalten nach Abschluss des Verfahrens einen entsprechenden Zusicherungsbescheid. Die im Jahr des Teilnahmeantrags durchgeführte klimaangepassten Maßnahmen laut Sammelantrag sind für das Priorisierungsverfahren relevant. Diese Maßnahmen können im laufenden Jahr (2024) nicht mehr angepasst werden, da der Sammelantrag bereits gestellt ist. Hat ein Betrieb eine Maßnahme der klimaangepassten Bewirtschaftungsmaßnahmen erfüllt, kann er die Förderung beantragen. Sollte bereits in diesem Jahr das Haushaltsvolumen der begrenzende Faktor sein, werden Anträge mit höherer Punktzahl im Priorisierungsverfahren begünstig. Wenn ein Betrieb dieses Jahr keine der in Anlage 3 der Richtlinie aufgeführten Maßnahmen erfüllt, kann er über eine Antragstellung im nächsten Jahr nachdenken.

 

Insoweit empfehlen wir, sich mir der Landwirtschaftskammer bzw. Ihrem Berater für den Sammelantrag in Verbindung zu setzen, ob ein Förderantrag gestellt werden kann!

 

Bei Teilnahme an der Förderung darf der Versicherungsvertrag erst nach Erhalt des Bescheides der zuständigen Bewilligungsbehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen geschlossen werden. Zuwendungsfähig sind ein- oder mehrjährige Schadens- und Indexversicherungen. Der Versicherungsvertrag muss 1. einen Selbstbehalt von mindestens 20 %-Punkten der Schadensquote (Abzugsfranchise) sowie 2. eine Maximalentschädigung von höchstens 80 % der Versicherungssumme enthalten.

Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung berechnet sich anteilig an der jährlichen Versicherungsprämie und es können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden. Die Zuwendung wird auf einen Maximalbetrag begrenzt werden.

Niedersachsen fördert die Mehrgefahrenversicherung für Ackerbau, Grünland und Obstbau. Förderfähig ist die Absicherung gegen die Risiken Sturm, Starkregen, Starkfrost und Dürre/Trockenheit. Die Versicherung kann für einzelne oder mehrere Kulturen abgeschlossen werden.

Folgende Rahmenbedingungen gelten in Niedersachsen:

  • Geförderte Kulturen: Acker, Grünland, Obst, Gemüse (Zwiebeln, Möhren)
  • Gefahren: Sturm, Starkregen, Frost, Trockenheit (Hagel ist nicht förderfähig)
  • Förderhöhe: Bis zu 50 % des jährlichen Beitrags (Netto)
  • Voraussetzungen: Mindestens 20 % Selbstbehalt, Maximalentschädigung von 80 %, Zusatzdeckungen für Selbstbehalt-Anpassungen möglich

 

Prämienbeispiele:

Damit Sie sich als Betriebsleiter ein grobes Bild von den standortabhängigen Prämien machen können, haben wir Ihnen die nachstehende Tabelle auf Basis des Landkreises Cloppenburg kalkuliert.

Bitte beachten Sie, dass der Standort/ Landkreis die Prämien maßgeblich beeinflusst und dies lediglich ein Beispiel darstellt. Die Datengrundlage bilden die Tarife der Vereinigten Hagelversicherung.

 

 


Praemie Mehrgefahren

Die verschiedenen Auszahlungsvarianten der Dürreversicherung basieren auf statistischen Werten der Versicherungsgesellschaft und stellen lediglich eine Wahrscheinlichkeit der Auszahlung in einem 30-Jahreszeitraum dar.

 

Die Prämien basieren auf einer max. 80-prozentigen Auszahlung der Versicherungssummen, berücksichtigen einen Selbstbehalt von 10% und haben eine Umbruchpauschale von 35% für das Getreide vereinbart.

Für die Dürreversicherung beträgt die maximale Auszahlung 30%. Um hier eine Leistung zu erhalten, müssen vom Versicherer vorgegebene Niederschlagsmengen in einem definierten Zeitraum unterschritten werden.

 

Sollte ich die neue Förderung nutzen und eine Mehrgefahrenversicherung abschließen?

Ob der Abschluss einer Mehrgefahrenversicherung sinnvoll ist, sollte jeder Betrieb anhand seines betriebsindividuellen Risikomanagements entscheiden.

Dabei sollte in Betracht gezogen werden, welche wirtschaftliche Bedeutung der Ackerbau für den Betrieb hat. Für größere Ackerbaubetriebe oder Betriebe mit dem Anbau von Sonderkulturen haben Schäden durch Extremwetterereignisse sicherlich eine stärkere betriebswirtschaftliche Bedeutung als für einen Betrieb mit spezialisierter Tierhaltung, dessen Haupterträge aus dem Stall kommen. Zudem sollte die Lage der bewirtschafteten Flächen betrachtet werden. Liegen diese in Streulage, vermindert sich das Risiko deutlich, da Extremwetterereignisse häufig nur auf sehr lokal begrenzten Bereichen auftreten.

 

Grundsätzlich raten wir dazu eine Hagel- oder Mehrgefahrenversicherung immer dann abzusichern, wenn der mögliche Schaden wahrscheinlich existenzgefährdende Auswirkungen hat. Ansonsten ist das eine Abwägungssache und von der persönlichen Risikofreudigkeit des Betriebsleiters abhängig. Eine Versicherung nur wegen öffentlicher Fördergelder abzuschließen, ohne den Kosten-/Nutzenfaktor abzuwägen, macht sicherlich wenig Sinn.

 

Ich habe Interesse an einer Absicherung. Wie erhalte ich ein individuelles Angebot?

  1. Klären Sie bitte zunächst mit der Landwirtschaftskammer, ob Sie förderberechtigt sind
  2. Überlegen Sie, welche Betriebe und welche Fruchtarten Sie gegen Mehrgefahren versichern möchten
  3. Für Ihr individuelles Angebot sprechen Sie dann das Beraterteam der ISW unter 04471/70088-53 an.

Homepage der ISW Versicherungsmakler GmbH

Weiterführende Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen:


www.agrarfoerderung-niedersachsen.de/agrarfoerderung/news/41663_Mehrgefahrenversicherung

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