Härtefallhilfen Brennstoffe: Antragsverfahren werden im Mai freigeschaltet
In wenigen Tagen können private Haushalte Härtefallhilfen wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie Heizöl, Holzpellets und Flüssiggas, beantragen. Die Freischaltung der Antragsverfahren erfolgt gestaffelt nach Bundesländern und startet am 2. Mai 2023.
Das Bundesland Hamburg stellt eine gemeinsame Antragsplattform für insgesamt 13 Bundesländer zur Verfügung.
Der Start für die Antragsstellung der beteiligten Bundesländer:
• Ab 02.05.2023: Bremen und Hamburg
• Ab 04.05.2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
• Ab 08.05.2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen
Bereits jetzt steht ein Online-Rechner zur Verfügung, über den Sie vorab unverbindlich prüfen können, ob ein Anspruch besteht.
Die zuständigen Behörden rechnen je nach tatsächlichem Antragsvolumen mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu 6 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags.
Bayern, NRW und Berlin mit eigenem Antragsverfahren
Bayern und Nordrhein-Westfalen entwickeln jeweils eigene Antragsplattformen. Auch dort wird das Ziel verfolgt, dass im Mai Anträge gestellt werden können. Ein konkretes Datum gibt es in beiden Bundesländern noch nicht.
In Berlin ist es bereits seit dem 31. Januar möglich, einen Antrag auf Heizkostenhilfe für nicht leitungsgebundene Energieträger zu stellen. Hier ist die Antragstellung aktuell nur noch bis 30.06.2023 möglich. In allen anderen Bundesländern soll die Frist zur Einreichung der Anträge am 20. Oktober 2023 enden.