Kfz-Versicherung: Jetzt wechseln?!
Jetzt ist ein sehr guter Zeitpunkt, die Versicherungskonditionen Ihres betrieblichen Fuhrparks (Autos, Traktoren, Anhänger, usw.) überprüfen zu lassen.!
Sie suchen nach Einsparpotentialen auf Ihrem Betrieb? Dann ist jetzt ein sehr guter Zeitpunkt, die Versicherungskonditionen Ihres betrieblichen Fuhrparks (Autos, Traktoren, Anhänger, usw.) überprüfen zu lassen. Denn eine Kündigung der Kfz-Versicherung ist immer zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einmonatiger Frist möglich.
Versicherer locken zur Wechselsaison mit Angeboten
Das Versicherungsjahr ist in den meisten Fällen an das Kalenderjahr gekoppelt, endet also am 31. Dezember. Sofern der Vertrag gekündigt werden soll, muss die Kündigung der Versicherung somit bis zum 30. November vorliegen. In manchen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, Ihre Kfz-Versicherung zu wechseln: bei einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall. Die Frist beträgt dann einen Monat.
Der beste Zeitpunkt für einen Tarifvergleich ist daher der November, da viele Versicherer zur Wechselsaison mit günstigen Tarifen um Neukunden werben. Ein Wechsel kann oft viel Geld sparen! Für viele unserer Klienten können wir als ISW-Versicherungsmakler GmbH deutlich günstigere Versicherungstarife anbieten als bei ihrem bisherigen Vertrag.
Mehr Schutz zum gleichen Preis
Darüber hinaus gibt es natürlich noch andere Gründe, die Versicherung zu wechseln: Zum Beispiel, wenn eine andere Versicherung für den gleichen oder sogar geringeren Preis mehr Leistungen bietet.
Aktuell können wir als ISW-Versicherungsmakler GmbH für landwirtschaftliche Zugmaschinen attraktive beitragsfreie Leistungserweiterungen anbieten:
- Je Zugmaschine sind zwei nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige landwirtschaftliche Anhänger mit der vereinbarten Deckungssumme der Zugmaschine subsidiär mitversichert, soweit sie nicht zur Lohnarbeit genutzt werden.
- Landwirtschaftliche Anbaugeräte (z. B. Pflug, Düngerstreuer, Erdbohrer, Silageschneider, Maislegemaschine, Frontlader sind über die Kaskoversicherung versichert, solange die Anbaugeräte fest am Fahrzeug angebaut sind.
- Navigationsgeräte (GPS) sind über die Kaskoversicherung versichert, solange das Navigationsgerät fest am Fahrzeug angebaut oder mit dem Fahrzeug verbunden ist.
- In Erweiterung zu den allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung sind Eigenschäden bis zu einer Entschädigungsleistung von 50.000 € pro Versicherungsjahr mitversichert.
Klingt dies für Sie interessant?
Sprechen Sie gerne für weitere Informationen unsere Mitarbeiter bei der ISW Versicherungsmakler GmbH in Cloppenburg an!
Sie erreichen uns telefonisch unter 04471/70088-32 (Volker Köpke) sowie per Mail info@isw-vsmakler.de