Staatliche Gasumlage kommt: Flüssiggas nicht betroffen!
Haushalte und (Schweine-)Betriebe, die mit Flüssiggas versorgt werden, sind von der Gasumlage nicht betroffen
Ab dem 01. Oktober greift in Deutschland eine staatliche Gasbeschaffungsumlage: Die Bundesregierung will damit eine stabile Gasversorgung gewährleisten und die erhöhten Beschaffungskosten von Importeuren an die Kunden weitergegeben. Auf Industrie- und Haushaltskunden kommen deutliche Mehrkosten zu. Aus den Gasen Propan und Butan bestehendes Flüssiggas ist von der Gasumlage nicht betroffen.
Um die Wärme- und Energieversorgung in der kommenden Kälteperiode zu sichern, wird von Oktober an eine befristete Gasbeschaffungsumlage erhoben. Diese liegt zu Beginn des Umlagezeitraums (ab dem 1. Oktober) bei 2,419 Cent, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Ziel sei es in der deutschen und europäischen Energiekrise die Gasversorgung für die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft zu sichern.
Flüssiggaskunden zahlen keine Gasumlage
Die mehr als 650.000 Haushalte in Deutschland, die derzeit abseits des Erdgasnetzes mit Flüssiggas heizen, sowie auch andere Flüssiggasnutzer, wie z.B. Schweinebetriebe, sind nicht von der Gasumlage betroffen. Die Gasumlage gilt nur für Erdgas – und somit nicht für Flüssiggaskunden stellt der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) klar.
Ein Großteil des in Deutschland verbrauchten Flüssiggases wird in den Raffinerien im sogenannten ARA-Raum (Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen) gewonnen. Per Schiff, Schiene und Straße wird das Flüssiggas an die Endabnehmer in Deutschland geliefert. Flüssiggaskunden sind nicht auf Leitungsnetze angewiesen und damit unabhängig von Erdgas und Fernwärme.
Für weitere Informationen zum Thema Flüssiggas oder ihre nächste Flüssiggasbestellung erreichen Sie die Mitarbeiterinnen der ISW GmbH, Diana Diesen und Sylvia Zill, unter Telefon 05491/9665-22 bzw. -23.