Wer einen von einem Flüssiggasanbieter gemieteten Tank besitzt, ist in der Regel auch beim Bezug von Flüssiggas vertraglich an diesen Anbieter gebunden.
Freie Flüssiggashändler dürfen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung nur Kunden beliefern, die einen eigenen Tank besitzen und das auch nachweisen können.
MIT VERTRAGSLIEFERANTEN VERHANDELN
Sie können mit Hinweis auf die Flüssiggaspreise der ISW mit Ihrem Vertragslieferanten verhandeln und versuchen, die günstigeren Konditionen auch im Vertragsverhältnis zu erreichen. Sollte dies nicht erfolgversprechend sein, empfehlen wir, eine Vertragskündigung zu prüfen. Nur mit einem Eigentumstank sind Sie jedoch im Einkauf frei.
Die Kosten für einen eigenen Tank relativieren sich nach unserer Erfahrung aufgrund der Preisvorteile beim Gas oftmals schon nach kurzer Zeit!
GASLIEFER- ODER BEHÄLTERMIETVERTRAG KÜNDIGEN
Schauen Sie in Ihren Vertrag, hier hilft Ihnen die verbraucherfreundliche Rechtsprechung.
Ein langjähriger Vertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden, wenn die Vertragslaufzeit nicht regelgerecht ausgehandelt oder verhandelt worden ist.
KOSTENFREIE RECHTSBERATUNG FÜR ISN-MITGLIEDER
Mitglieder der ISN können eine kostenlose telefonische Rechtsberatung zu allen Fragen rund um Lieferverträge für Flüssiggas und Mietverträge für Flüssiggastanks in Anspruch nehmen.