Anspruch auf Überbrückungshilfen prüfen – erste Frist endet am 31. Oktober!

überbrückungshilfe

Je länger die katastrophale Preis- und Kostensituation andauert, desto größer werden die finanziellen Löcher auf den schweinehaltenden Betrieben, die zu stopfen sind. Diesbezüglich können die Corona-Hilfen des Bundes sehr hilfreich sein. Daher sollte jeder überprüfen, ob er diese Hilfen in Anspruch nehmen kann. Die Antragsfrist für den ersten Teil der Überbrückungshilfe III endet am 31.10.2021.



Sie möchten weiterlesen?

Exklusiv für Mitglieder! Loggen Sie sich ein und lesen Sie die komplette Meldung.

Falls Sie noch kein ISN Mitglied sind, können Sie sich hier im Onlineformular anmelden.



Passwort vergessen?

arrow_upward