Ab 21.April 2021 Pflicht: Eine VVVO-Nummer für jeden Tierstandort  

Schweinestall

Die EU schreibt Seuchenschutz und die Nachvollziehbarkeit der Tierbewegungen groß. Der so genannte EU-Tiergesundheitsrechtsakt schreibt ab dem 21. April 2021 eine eindeutige Betriebsregistriernummer für jeden Stall auch innerhalb einer Gemeinde vor. Eine eigene VVVO-Nummer für jeden Standort des Betriebs ist somit zu beantragen. Dazu fordert die Tierseuchenkasse NRW aktuell Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter auf, berichtet das Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben in seiner jüngsten Ausgabe.



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