ASP: Kein Mehrwert durch Ernteverbotsversicherung erkennbar

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Im Fall eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) kann es im Rahmen der Anordnung von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen in Restriktionszonen möglicherweise zu Ernte- und Nutzungsverboten von landwirtschaftlichen Flächen kommen. Laut Schweinepestverordnung können betroffene Flächenbewirtschafter eine Entschädigung für den wirtschaftlichen Nachteil in Anspruch nehmen.

ISN: Soweit noch möglich sollte überlegt werden, den Versicherungsantrag zurückzuziehen, da durch diese Versicherung kein Mehrwehrt erkennbar ist.



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