Düngeverordnung: Klage der EU-Kommission nicht vor Inkrafttreten der Änderungen vom Tisch

Die Europäische Kommission hat die Düngeverordnung akzeptiert und will bei  Beschluss innerhalb des vorgesehenen Zeitplans von einer Klage absehen.

Mit dem Beschluss zur Novellierung der Düngeverordnung sollte das Vertragsverletzungsverfahren bzw. die Klage der EU-Kommission gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die EU-Nitratrichtlinie vom Tisch sein. Laut Bundesregierung kann dies jedoch jederzeit erfolgen, wenn die EU-Kommission den Eindruck gewinne, dass Deutschland hinter den mit der EU-Kommission verhandelten Maßnahmen zurückbleibe oder sich zeitliche Verzögerungen ergeben würden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/17826) von Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion zum Vertragsverletzungsverfahren hervor.

 



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