Initiative Tierwohl 3.0 – Das ist bei der Schweinevermarktung zu beachten

Ab Mitte des Jahres startet die dritte Phase der Initiative Tierwohl (ITW). © ISN/Jaworr, ITW

Ab dem 1. Juli 2021 wechselt die Initiative Tierwohl (ITW) im Bereich der Schweinemast von dem bisherigen Fondsmodell in ein Marktmodell. Das heißt, Schweinemäster bekommen ihr Tierwohlentgelt dann nicht mehr wie bisher von der Trägergesellschaft der ITW, sondern sie müssen sich aktiv um die Vermarktung der Tierwohlschweine kümmern, um den Kostenausgleich über Ihren Vermarkter bzw. Schlachter zu erhalten.

Was ist dabei zu beachten? Müssen sich die schweinehaltenden Betriebe vertraglich an einen Vermarkter bzw. an ein Schlachtunternehmen binden, um an der Initiative Tierwohl teilzunehmen? Wir haben hierzu die wichtigsten Aspekte zusammengetragen:



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