Klarstellung bei der Überbrückungshilfe III: Auch Kosten der Schweinemast förderfähig
Um die Folgen der Corona-Krise abzumildern, wurden vom Bund umfassende Hilfsprogramme auf den Weg gebracht, unter anderem die Überbrückungshilfe III. Die Zugangsvoraussetzungen sind so gestaltet, dass auch vielen Schweinehalter finanzielle Hilfen für die vergangenen verlustreichen Monate erhalten können. Über die verschiedenen Punkte dazu haben wir bereits mehrfach informiert.
Bei den Kriterien gibt es fortlaufend Anpassungen und nicht alle Details sind abschließend geklärt, aber in einer für die Schweinemäster entscheidenden Frage hat es nun eine Klarstellung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gegeben: Tierfutterkosten sind auch in der Schweinemast förderfähig.
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