Abluftfilter in Tierställen weiterhin im Fokus - ISN fordert: Wirtschaftlichkeit im Blick behalten
Zur übernächsten Umweltministerkonferenz, in voraussichtlich einem Jahr, soll der Bund über die Technikentwicklungen von Abluftfilteranlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen berichten.
Einen solchen Beschluss haben die Umweltminister der Länder bei ihrem Treffen am vergangenen Freitag verabschiedet. Der Bericht soll neben einem aktuellen Gutachten des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft (KTBL) auch die Entwicklung auf europäischer Ebene durch den Entwurf des BVT-Merkblattes zur Intensivhaltung von Geflügel und Schwein berücksichtigen, meldet Agra Europe.
Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt gegen standardmäßigen Einbau
Bereits Juni 2013 ist ein gemeinsamer Bundesratsbeschluss auf Initiative Rheinland-Pfalz zum standardmäßigen Einbau von Abluftfiltern in großen Tieranlagen an Bayern, Sachsen und Sachsen- Anhalt gescheitert.
Die drei Länder wiesen auch bei dem Treffen vergangene Woche darauf hin, dass zur Beurteilung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit von Abluftfiltern in großen Schweinehaltungsanlagen zunächst die Ergebnisse des laufenden KTBL-Gutachtens und das einschlägige BVT-Merkblatt der EU zur Intensivtierhaltung von Geflügel und Schweinen
abzuwarten seien. Derzeit könne daher keine abschließende Aussage zum Stand der Technik getroffen werden könne.
Die ISN meint:
Die Haltung der Bundesländer Bayern Sachsen und Sachsen-Anhalt ist durchaus zu begrüßen. Auch aus Sicht der ISN müssen die Ergebnisse der aktuellen Forschungsberichte auf nationaler und europäischer Ebene abgewartet werden um eine Gesamtbewertung zum Stand der Technik der Abluftfilter vornehmen zu können. Zudem existieren bis dato keine belastbaren wissenschaftliche Zusammenhänge über Wirkung und Dosis von gesundheitsrelevanten Geruchs- und Staubemissionen.
Die ISN fordert daher, dass die Umweltminister neben den umweltrelevanten auch die wirtschaftlichen Folgen für die Betriebe beim Einbau eines Filters nicht außer Acht lassen. Insbesondere bei bereits bestehenden Anlagen wird die Verpflichtung zur Nachrüstung sehr hohe Investitionen erfordern bzw. aufgrund der bestehenden baulichen Gegebenheiten mit vertretbarem Aufwand überhaupt nicht möglich sein.