29.03.2021rss_feed

Änderung der Schweinepestverordnung: Bundesrat erleichtert dauerhaft ASP-Bekämpfungsmaßnahmen

Ein Top der Bundesratssitzung war die Änderung der Schweinepest-Verordnung in Bezug auf effektivere ASP-Bekämpfungsmaßnahmen (Bild ©Bundesrat/Sascha Radke)

Ein Top der Bundesratssitzung war die Änderung der Schweinepest-Verordnung in Bezug auf effektivere ASP-Bekämpfungsmaßnahmen (Bild ©Bundesrat/Sascha Radke)

Der Bundesrat befasste sich Ende vergangener Woche mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung, welche vorsieht, die Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone dauerhaft zu erleichtern. Durch die Zustimmung des Bundesrates ist der präventive und vollständige Wildschweinabschuss in der sogenannten weißen Zone rechtlich möglich, um so das Risiko einer möglichen Weiterverbreitung des ASP-Virus in bisher ASP-freie Gebiete und Bestände zu minimieren.

 

Risikominimierung zur Weiterverbreitung des Virus

Der präventiven Ausmerzung von Wildschweinen in Schutzkorridoren um Gebiete mit Infektionen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) steht nun rechtlich nichts mehr im Weg. Der Bundesrat stimmte am Freitag (26.03.21) einer Verordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur effektiven Bekämpfung der ASP zu, berichtet Agra Europe (AgE).

Damit können die Wildschweinpopulationen in den sogenannten weißen Zonen nun dauerhaft auf null reduziert werden. Ziel eines solchen mehrfach eingezäunten wildschweinfreien Gebiets ist die Minimierung des Risikos einer möglichen Weiterverbreitung der Tierseuche in bisher ASP-freie Gebiete.

 

Verordnung ist nun dauerhaft gültig

Damit die zuständigen Behörden eine entsprechende Reduzierung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone rechtssicher anordnen können, hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits im vergangenen Jahr mit einer Änderung der Schweinepest-Verordnung kurzfristig die hierfür erforderliche Ermächtigung geschaffen. Wegen Gefahr in Verzug wurde die Verordnung seinerzeit als Dringlichkeitsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates erlassen. Diese Dringlichkeitsverordnungen gelten nach dem Tiergesundheitsgesetz allerdings nur befristet.

Die bisherige Verordnung hätte laut dem Bundeslandwirtschaftsministerium nur bis zum 9. Mai 2021 gegolten, so dass Ministerin Klöckner darauf hingewirkt hatte, die Verordnung zu entfristen, um die ASP auch mit dieser Maßnahme weiter effektiv bekämpfen zu können. Mit dem Beschluss der Länderkammer können die zuständigen Behörden dauerhaft mit den Maßnahmen zur Bestandsreduzierung der Wildschweinepopulation in der weißen Zone fortfahren.

 


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