Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erst nach der Wahl
Über eine Verschärfung der Tierschutzanforderungen in der Schweinehaltung wird nicht mehr vor der Bundestagswahl entschieden.
Der Agrarausschuss des Bundesrates hat bei seiner Sitzung am Montag beschlossen, die Beratung des von Nordrhein-Westfalen eingebrachten Entwurfs einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf Oktober dieses Jahres zu vertagen, meldet Agra Europe.
Beratungsbedarf
Begründet wird die Entscheidung mit dem bestehenden Beratungsbedarf zu der Vorlage. Zudem finde im August eine Bund-Länder-Besprechung zur geplanten Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bereich der Kaninchen statt, bei der der mit der nordrhein-westfälischen Initiative aufgezeigte Regelungsbedarf zu Schweinen ebenfalls besprochen werden solle.
In deren Mittelpunkt steht eine Anhebung des Mindestplatzangebots je Tier um etwa 30 %. Gelten soll dies für Zuchtläufer und Mastschweine ebenso wie für Jungsauen und Sauen sowie für Absetzferkel. In der Landwirtschaft ist der Entwurf der rot-grünen Düsseldorfer Landesregierung auf scharfe Kritik gestoßen.
Die ISN meint: Richtig so!
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Produktionssysteme in der Schweinehaltung speziell im Hinblick auf Nachhaltigkeits- und Tierwohlaspekte weiterzuentwickeln. Klarer Beleg hierfür sind die umfangreichen Aktivitäten und Projekte, die aktuell von der Landwirtschaft vorangetrieben werden. Sei es beim Verzicht auf betäubungslose Ferkelkastration, der Verhinderung von Schwanzbeißen oder der Minimierung des Antibiotikaeinsatzes, sind wir aktiv dabei, praktikable und umsetzbare Lösungsvorschläge zu erarbeiten und anzubieten. Die laufenden Forschungsprojekte und Gespräche, z.B. im niedersächsischen Tierschutzplan oder auf Ebene der privatwirtschaftlichen Initiative Tierwohl, zeigen aber deutlich, welch dicke Bretter zu den einzelnen Bereichen zu bohren sind
, sagt Heinrich Dierkes, Schweinehalter und ISN-Vorsitzender.
Ich begrüße die Entscheidung daher sehr, dass die Beratungen zum Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nach entsprechender Vorbereitung und Erörterung erst im Herbst fortgeführt werden und nicht jetzt – im hitzigen Vorwahlkampf – über das Knie gebrochen werden
, ergänzt Dierkes. Unter der Voraussetzung, dass es den verschiedenen politischen Akteuren auch tatsächlich um eine nachhaltige Weiterentwicklung geht, wäre alles andere auch schlicht Augenwischerei und nicht ehrlich: weder gegenüber den Verbrauchern noch gegenüber den Bauern!