09.07.2021rss_feed

Ärger um ITW-Zuschläge

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Der aktuelle Druck am Schweinemarkt wirkt sich auch negativ auf die Nachfrage nach ITW-Schweinen aus. ITW- Schweine werden teilweise von den Schlachtunternehmen nicht angenommen oder ITW-Zuschläge kommen nicht so wie angekündigt bei den Schweinehaltern an, wie einige Beschwerden von ISN-Mitgliedern aus den letzten Tagen zeigen.

ISN: Hier gibt es nichts zu diskutieren – Schweine, die unter ITW-Bedingungen erzeugt wurden, müssen auch mit dem vereinbarten ITW-Aufschlag bezahlt werden. Das gilt auch für freie ITW-Schweine, die ohne zusätzlichen Liefervertrag angeboten werden. Die ISN wird den Beschwerden der Landwirte nachgehen und darauf bestehen, dass die Zahlungen wie vereinbart erfolgen.

 

Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass der Marktdruck auch negativ auf die Nachfrage nach ITW-Schweinen wirkt. Nicht immer erfolgt die Zahlung des ITW-Aufschlags in Höhe von 5,28 €/Schwein, so wie es von der ITW immer wieder betont worden war. Immer wieder erreichten uns in dieser Woche berechtigte Beschwerden von ISN-Mitgliedern, dass Schlacht­betriebe die Annahme von ITW-Schweinen ablehnen oder die ITW-Zuschläge nicht problemlos ausgezahlt werden. Dies betrifft insbesondere die Schweinehalter, die in den vergangenen Monaten keinen schriftlichen Liefervertrag mit ihrem Schlachtbetrieb abgeschlossen haben. Schlachtbetriebe verweisen wiederum darauf, dass die Vermarktung von ITW-Fleisch nicht so zügig verlaufe, wie man es sich angesichts der Euphorie für Tierwohl und höhere Haltungsformen erhofft habe.

 

Hintergrund

Seit dem 01. Juli gilt bei der Initiative Tierwohl ein neues Finanzierungsmodell. Bis zum 30. Juni 2021 hatten die für ITW zugelassenen Mastbetriebe das Tierwohlentgelt noch aus dem Fonds erhalten. Seit Juli erhalten Mäster in der neuen Programmphase einen von der ITW definierten Tierwohlaufpreis. Dieser Preisaufschlag auf den Marktpreis kommt direkt von den teilnehmenden Schlachtunternehmen bzw. ihren Vermarktern (aktuell 5,28 €/Mastschwein).

 

 

Die ISN meint:

Wer auch immer sich den schwarzen Peter in die Schuhe schiebt: Es ist völlig inakzeptabel, dass es bei der Umsetzung des neuen ITW-Bezahlungssystems zu derartigen Gemengelagen kommt! Die Schlacht­betriebe und der LEH sind gefordert, solch unsägliche Handelspraktiken unverzüglich abzustellen! Wer jetzt nicht zu seinen bisherigen Aussagen und Ankündigun­gen steht, der wird die Folgen nicht nur von Seiten der Bauern zu spüren bekommen. Schweine, die unter ITW-Bedingungen erzeugt wurden, müssen auch mit dem vereinbarten ITW-Aufschlag bezahlt werden! Das gilt auch für freie ITW-Schweine, die ohne zusätzlichen Liefervertrag angeboten werden.

Dazu ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack: Ernsthaft? Noch vor wenigen Tagen werden von Handelsseite großspurig und medienwirksam die Zielmarken für die Haltungsstufen 3 und 4 verkündet und jetzt säuft der Tierwohlmotor schon bei der Umsetzung der Stufe 2 ab? Das ist ein ganz schlechter Treppenwitz – zu Lasten der Bauern! Wer morgen 3 und 4 will, der muss heute 1 und 2 ordentlich bezahlen! so Staack weiter. Wenn LEH und Schlachtunternehmen das Vertrauen leichtfertig verspielen, werden die Landwirte ihnen die kalte Schulter zeigen! Die ISN wird den Beschwerden der Landwirte nachgehen und darauf bestehen, dass die Zahlungen für ITW-Schweine wie vereinbart erfolgen.


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