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AFP-Antragsverfahren in Niedersachsen startet – Schweinehaltung wird generell nicht gefördert

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

In Niedersachsen wurde das Förderprogramm für Agrarinvesitionen (AFP) angepasst. Bauliche Vorhaben in der Schweinehaltung werden nun generell mit Verweis auf das Förderprogramm des Bundes zum Umbau der Tierhaltung nicht mehr gefördert. Schweinehaltende Betriebe, die ihre Bestände abstocken oder ganz aufgeben, bekommen Pluspunkte beim Zugang zur Förderung in anderen Investitionsbereichen. Anträge können ab heute bis zum 17.06.2024 gestellt werden.

ISN: Das ist ein verheerendes Signal der Landesregierung an die Schweinehalter, dass sie nicht mehr gewollt sind. Schweineställe abbauen, um den Stallbau bei anderen Tierarten zu fördern - wo steckt darin der Sinn?


Vom 3. (also heute) bis zum 17. Juni können landwirtschaftliche Betriebe in Niedersachsen Anträge auf Förderung nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) stellen. Das Landwirtschaftsministerium hat die entsprechende Richtlinie für den Förderraum Niedersachsen, Bremen und Hamburg angepasst. Investitionsvorhaben müssen besondere Anforderungen in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz sowie Tierschutz (bei Stallumbauten) erfüllen.

Schweinehaltung wird generell nicht gefördert – Zusatzpunkte bei Abstockung

Eine wesentliche Änderung gegenüber der AFP-Richtlinie aus dem vergangenen Jahr ist, dass Vorhaben in der Schweinehaltung ab 2024 generell nicht mehr gefördert werden. Begründet wird dies mit der Möglichkeit der Förderung über das Förderprogramm des Bundes zum Umbau der Tierhaltung. Dagegen gibt der teilweise oder vollständige Abbau von Stallkapazitäten in der Schweinehaltung Zusatzpunkte im Ranking zur AFP-Förderung in anderen Bereichen. Dazu müssen im Zuge einer geförderten Investition eigene Schweinestallplätze im Umfang von mindestens 40 GV baurechtlich stillgelegt werden. Für ge- oder verpachtete Ställe werden diese Punkte nicht gewährt.

 

Emissionsminderung bei Güllelagerung förderfähig

Weiterhin Bestandteil des Förderprogramms sind die spezifischen Investitionen zum Umwelt- und Klimaschutz (SIUK-Maßnahmen). Sie dienen beispielsweise der Emissionsminderung in Stallbauten sowie dem Schutz von natürlichen Ressourcen. Hierzu gehören beispielsweise die Abdeckung bestehender Güllelagerstätten oder Kreislaufbewässerungssysteme für Sonderkulturen.

Ausgenommen von der Förderung sind Stallbauerweiterungen in Gemeinden mit einem hohen Viehbesatz. Eine Stallbauerweiterung liegt vor, wenn der Tierbestand nach dem Investitionsvorhaben, gemessen in Großvieh-Einheiten (GV), höher als vor der Maßnahme ist. Die Liste der Gemeinden hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht geändert.

 

Die ISN meint:

Auch wenn die AFP-Förderung in den vergangenen Jahren aufgrund der Zugangshürden von Schweinehaltern kaum in Anspruch genommen wurde, so erscheint der Verweis auf die Bundesförderung doch eher als Ausrede, die Schweinehaltung links liegen zu lassen. Sehr wohl hätte es gute Möglichkeiten gegeben, die Schweinehalter, jenseits der Bundesförderung zu unterstützen. Zudem wird die in den vergangenen Jahren durchaus erfolgreiche ELER-Förderung (sog. Ringelschwanzprämie) bekanntlich eingestampft. Völlig unverständlich ist, dass – wie schon im vergangenen Jahr – die Abstockung bzw. Aufgabe der Schweinehaltung Zusatzpunkte im Ranking für die Förderung in anderen Investitionsbereichen (auch in Ställe für andere Tierarten) bringt. Auch wenn die Förderung des Baus von Geflügel-, Milchvieh- oder anderen Ställen aufgrund der Zugangskriterien ebenfalls schwierig werden dürfte, wird hier ein verheerendes Signal an die Schweinehalter gesendet - Nämlich: wir wollen speziell Euren Wirtschaftszweig hier in Niedersachsen nicht mehr. Ist das wirklich die Intention der Landesregierung – angefangen bei der Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte bis hin zum niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil?

 


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