Afrikanische Schweinepest rückt näher – erste Ausbrüche in Tschechien
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich weiter in Europa aus. In der tschechischen Region Zlim (ca. 250 km südöstlich von Prag) wurde bei zwei verendeten Wildschweinen die Afrikanische Schweinepest nachgewiesen. An der Gefahrenlage für deutsche Betriebe hat sich grundsätzlich nicht viel geändert, jedoch sollten Landwirte und Jäger weiterhin besonders wachsam sein und die nötigen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen einhalten.
ASP bei Wildschweinen bestätigt
Die ersten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Tschechien wurden Anfang dieser Woche vom Leiter des tschechischen Veterinärdienstes bestätigt. Am 21.06.2017 und 22.06.2017 waren in der Region Zlim zwei Wildschweine tot aufgefunden worden, bei denen am 26.06.2017 bzw. 27.06.2017 die ASP bestätigt wurde.
Derzeit sind keine Zucht- und Mastbetriebe betroffen. Die Veterinärbehörden haben ein Sperrgebiet im Umkreis von 10 km rund um den Fundort eingerichtet. Bei einem Schweinebetrieb mit 5.000 Schweinen, der in der Nähe liegt, sollen Blutproben gezogen werden. Außerdem sind die Landwirte gefordert, die Hygiene- und Vorsorgemaßnahmen zu verschärfen.
An die Schweinehalter hierzulande gerichtet kann der Appell zur höchsten Vorsicht nicht oft genug widerholt werden. Die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der ASP müssen unbedingt und kompromisslos eingehalten werden. Wir halten Sie bei dem Thema auf dem Laufenden!
Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!
Es gilt ein Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen. Dies gilt natürlich auch für alle Privatpersonen, die keine Fleischprodukte von Reisen in diese Länder mitbringen dürfen.
Auch wenn es bei einem gut geführten Betrieb heute Standard ist und selbstverständlich sein sollte:
Sensibilisieren auch Sie nochmals Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und treffen Sie für ihren Betrieb Vorsichtsmaßnahmen, um der Einschleppung von Seuchen vorzubeugen!
In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben
- Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
- Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
- Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
- Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
- Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren
- Jäger aufgepasst: wer in den von ASP betroffenen Ländern auf Jagd geht, sollte nur Wildschweine mitbringen dürfen, die vorher negativ auf ASP untersucht wurden!!! Am besten erst gar kein Wild aus dem Osten mitbringen und die Schweinehaltung in Deutschland nicht unnötigen Risiken aussetzen.
- Auch die Mitnahme von Fleisch- und Wurstwaren aus betroffen Ländern kann zur Übertragung der Seuche in deutsche Gebiete führen!