Afrikanische Schweinepest in Hausschweinebeständen im Emsland und der Uckermark bestätigt
+ + + UPDATE 3.7.2022 + + +
Der Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg hat mitgeteilt, dass es sich bei dem Hausschweinebestand in dem die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Uckermark festgestellt und gestern durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) bestätigt wurde, um einen Mastschweinebestand mit ca. 1300 Tieren handelt. In dem Betrieb sei das Virus bei verendeten Tieren nachgewiesen worden. Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes werden die Tiere des Bestandes getötet und unschädlich beseitigt, heißt es weiter in der Mitteilung. Zudem seien die entsprechenden epidemiologischen Ermittlungen zur Ursache des Eintrages auf den Weg gebracht worden. Wie im Emsland werden dabei auch im Landkreis Uckermark die Landesbehörden durch die Spezialisten des FLI unterstützt.
Anders als in Niedersachsen ist der neuerliche ASP-Ausbruch in dem Hausschweinebestand im Landkreis Uckermark nicht der erste ASP-Fall für das Land Brandenburg. Bereits im Juli 2021 ist in drei kleineren Hausschweinebeständen die ASP ausgebrochen. Zudem wurden bislang in Brandenburg insgesamt bei 2564 Wildschweinen die ASP festgestellt.
+ + + UPDATE 2.7.2022 + + +
Der Verdacht der Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand im niedersächsischen Landkreis Emsland und in einem weiteren Hausschweinebestand im Landkreis Uckermark (Brandenburg) wurde heute durch das Referenzlabor des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) bestätigt. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium gab heute in einer Pressekonferenz weitere Einzelheiten zum ASP-Ausbruch im Emsland bekannt. Über den neuen ASP-Fall im Landkreis Uckermark werden wir auf dieser Seite in Kürze über weitere Details informieren.
Bei dem betroffenen Betrieb in Niedersachsen handele es sich um einen Sauenbetrieb mit 280 Sauen und ca. 1500 Ferkeln in der Gemeinde Emsbüren im Süden des Landkreises Emsland. Die Eintragsursache sei bislang vollkommen unbekannt und werde nun intensiv untersucht. Die Bekämpfungsmaßnahmen sind eingeleitet. Für die Ursachenforschung werde man auch ein Expertenteam des FLI vor Ort einbinden. Eine Verbindung zwischen dem ASP-Ausbruch im Emsland und dem ASP-Ausbruch in der Uckermark sei bislang nicht zu sehen, hieß es aus dem Landwirtschaftsministerium in Niedersachsen.
Sperrzone von 10 km in den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim
Die Bekämpfungsmaßnahmen in Niedersachsen sind bereits eingeleitet worden. Der betroffene Bestand soll schon morgen tierschutzgerecht getötet werden. Ob die Tiere in einem weiteren Kontaktbetrieb im Raum Freren ebenfalls getötet werden, wird aktuell geprüft. Laut dem Landwirtschaftsministerium in Hannover wird eine Sperrzone von 10 km um den betroffenen Betrieb eingerichtet. In dieser Sperrzone gibt es 296 Schweinehaltungen mit insgesamt ca. 195.000 Schweine. Die Sperrzone umfasse Gebiete in den Landkreisen Emsland und dem Landkreis Grafschaft Bentheim. Von den beiden Landkreisen werden am Montag Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die am Dienstag in Kraft treten. Zu den Maßnahmen in der Sperrzone zählen unter anderem Stichproben-Untersuchungen in allen Betrieben und das Verbot zur Verbringung von Schweinen. Einschränkungen in der Getreideernte sind nicht vorgesehen, da bisher keine Wildscheine betroffen sind.
Nicht in betriebsame Hektik verfallen!
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast appellierte an die Landwirte vor Ort in der Zwischenzeit nun nicht in eine betriebsame Hektik zu verfallen, damit aus dem bislang punktuellen Eintrag nicht noch ein Flächenbrand werde. Sie versprach gleichzeitig, alles dafür zu tun, um gemeinsam mit den Landkreisen und der Schlachtindustrie Lösungen für die Schweinehalter in der Sperrzone zu schaffen. Auf die knapp 300 schweinehaltenden Betriebe in der Sperrzone kommen nun erhebliche Vermarktungseinschränkungen zu. Dafür braucht es praktikable Lösungen. Bei dieser Herkulesaufgabe müssen alle an einem Strang ziehen
, ergänzt ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack. Die Schlachtunternehmen waren in den zurückliegenden Fällen nachvollziehbar und aktiv bemüht, die betroffenen Betriebe zu unterstützen. Wichtig ist, dass ihnen aber nicht die Abnehmer des Fleisches in den Rücken fallen, dadurch dass sie das Fleisch aus den Restriktionsgebieten über die behördlichen Einschränkungen hinaus stigmatisieren. Denn das Fleisch aus diesen Gebieten ist das durch die Untersuchung der Tiere am besten abgesicherte Fleisch und so oder so ist die ASP für Menschen vollkommen ungefährlich. Staack warnt in Richtung der Inverkehrbringer von Fleisch, wie z.B. dem Großhandel: Wir werden uns genau ansehen, wer versucht, Profit aus der schwierigen Situation der Betriebe zu schlagen.
Für den Schweinemarkt insgesamt verändert sich die Ausgangslage durch die neuen ASP-Fälle nicht
, so die Einschätzung von Staack. Aber natürlich ist in der Vermarktung auch viel Psychologie dabei, deshalb wird es hier maßgeblich darauf ankommen, dass nun am Markt nicht überreagiert wird.
ASP im Hausschweinebestand ist gezielter zu bekämpfen
Dass es punktuell zu neuen ASP-Fällen kommen wird, war – wie die niedersächsische Landwirtschaftsministerin richtigerweise dargestellt hat – zu erwarten. Jetzt ist es in einer Veredlungsregion passiert – und jetzt gilt es, den Flurschaden so gering wie möglich zu halten. Dass nun im Emsland ein Hausschweinebestand und keine Wildschweine betroffen sind, gibt zumindest Anlass zur Hoffnung, dass die Bekämpfung des Virus analog zu den jüngsten Fällen in Baden-Württemberg und zuvor in Mecklenburg-Vorpommern zügig und effektiv erfolgen kann. Ein ASP-Geschehen im Hausschweinebestand lässt sich nämlich wesentlich besser eingrenzen und somit auch gezielter bekämpfen als im Wildschweinebestand. Nun ist es erst einmal entscheidend, dass die Bekämpfungsmaßnahmen, wie angekündigt konsequent durchgeführt werden. Deshalb ist es gut, dass in Niedersachsen lange eingerichtete Unternehmen mit entsprechender Ausstattung und Erfahrung die Seuchenbekämpfung professionell und effizient übernehmen werden. Dass die Ursachenforschung ebenfalls eingeleitet ist und akribisch mit Unterstützung des FLI umgesetzt wird, ist ebenfalls entscheidend, um weitere Punkteinträge vermeiden zu können.
Was müssen die Schweinehalter tun?
Schweinehalter, die möglicherweise von Restriktionen betroffen sein könnten, müssen die Veröffentlichungen der zuständigen Landkreise genau im Blick behalten und sich gut informieren, was sie dürfen und was nicht.
Allen Betrieben ist dringend anzuraten, die Wirksamkeit Ihrer Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, denn Fehler, die hier gemacht werden, können erhebliche Folgen haben – von zusätzlichen Einschränkungen bei der Vermarktung bis hin zu Abzügen bei Entschädigungsleistungen.