05.09.2014rss_feed

Afrikanische Schweinepest: NRW richtet Sachverständigengruppe ein

NRW bereitet sich auf das ASP-Virus (Afrikanische Schweinepest) vor, teilt das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) mit.

 

Dazu wurde vorbeugend eine Sachverständigengruppe eingerichtet und erste Vorsorge-Maßnahmen ergriffen.

Die Sachverständigengruppe führt die Fachkompetenz von Landwirtschaft, Forst, Jagd und Veterinärwesen zusammen. Die Gruppe hat bereits im Mai zum ersten Mal getagt und stimmte erste konkrete Maßnahmen ab wie Ausweisung von Restriktionsgebieten, jagdliche Maßnahmen in Restriktionsgebieten und Möglichkeiten verendete Wildschweine, die eine potentielle ASP Infektionsquelle darstellen, aufzufinden.

 

Das EU-Recht sieht im Fall des Ausbruchs der ASP bei Wildschweinen vor, dass eine Sachverständigengruppe eingesetzt werden muss, die die zuständigen Behörden unterstützt, Maßnahmen festzulegen und deren Wirksamkeit zu überprüfen.

 

Zu Beginn des Jahres 2014 startete ein Monitoring von verendeten und geschossenen Wildschweinen, um eine Einschleppung der ASP frühzeitig zu erkennen. Bis jetzt konnten über 1000 Proben von Wildschweinen mit negativem Ergebnis getestet werden. Darüber hinaus ist eine Tierseuchenübung zur Bekämpfung der ASP in NRW im Herbst 2014 geplant.

Auf dem Baltikum breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) nach wie vor weiter aus (s. Karte). Die ISN empfiehlt schweinehaltenden Betrieben die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweine unbedingt einzuhalten.

 

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!

Es gilt ein Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen. Dies gilt natürlich auch für alle Privatpersonen, die keine Fleischprodukte von Reisen in diese Länder mitbringen dürfen.

Auch wenn es bei einem gut geführten Betrieb heute Standard ist und selbstverständlich sein sollte:

Sensibilisieren auch Sie nochmals Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und treffen Sie für ihren Betrieb Vorsichtsmaßnahmen, um der Einschleppung von Seuchen vorzubeugen!

 

In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben

  • Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
  • Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
  • Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
  • Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
  • Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren

 


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