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Aktionsplan Kupierverzicht: Niedersachsen fordert Maßnahmenpläne ein

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Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat die Kreisveterinärämter im Land aufgefordert, bei den Schweinehaltern die Rahmen des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht vorgesehenen Maßnahmenpläne zur Vermeidung von Schwanzbeißen einzufordern. Gleichzeitig werden länderübergreifend abgestimmte Mustermaßnahmenpläne veröffentlicht.

 

Vor fast genau zwei Jahren ist in Deutschland der Nationale Aktionsplan Kupierverzicht scharf geschaltet worden. Mit der strukturierten Herangehensweise verfolgt der Aktionsplan das Ziel, den Anteil an nicht kupierten Schweinen in Deutschland zu erhöhen. Tierhaltern wurden verschiedene Optionen eröffnet, sich zunächst behutsam an das Thema heranzutasten. Betrieb, die weiterhin Schwänze kupieren bzw. Tiere mit kupierten Schwänzen halten, müssen aber die Unerlässlichkeit des Kupierens u.a. mit entsprechenden Risikoanalysen und Statuserhebungen nachweisen.

Von vornherein wurde im Aktionsplan festgelegt, dass nach zwei Jahren den zuständigen Behörden ein schriftlicher Maßnahmenplan vorgelegt werden muss, wenn im Betrieb in diesem Zeitraum immer wieder Schwanzbeißen auftritt und deshalb das Kupieren unerlässlich ist.

 

Veterinärämter sollen Maßnahmenpläne einfordern

Die niedersächsischen Veterinärämter wurden nun von Seiten des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums aufgefordert, bis zum 1. Oktober entsprechende Maßnahmenpläne bei den schweinehaltenden Betrieben einzufordern. Zur Einreichung des Maßnahmenplanes verpflichtet sind demnach Schweinehalter, in deren Betrieben trotz Risikoanalyse nach wie vor bei mehr als 2 % der Tiere Schwanz- und Ohrverletzungen auftreten.

 

Zwei Musterpläne und eine Maßnahmentabelle zur Hilfestellung

Zur Hilfestellung und zur Orientierung wurden gleichzeitig zwei Mustermaßnahmenpläne (Lang- und Kurzversion) und eine Tabelle mit entsprechenden Beispielmaßnahmen veröffentlicht, die zuvor in einer Länderarbeitsgruppe abgestimmt wurden. Mit diesen Maßnahmenplänen soll der Schweinehalter zunächst die Entwicklung des Schwanzbeißens im Betrieb in den vergangenen zwei Jahren, die getroffenen Maßnahmen und deren Bewertung aufführen. Zudem muss er darlegen, welche Maßnahmen zur Minimierung des Schwanzbeißrisikos er in den kommenden 12 Monaten umsetzen wird.

Für Betriebe, die seit Juli 2020 weniger als 2% Verletzungen erfasst haben und in der Tierhaltererklärung 2021 als 2b (Unerlässlichkeit im Fremdbetrieb) oder 3 (unkupierte Teilgruppe) eingestuft sind, ist das Erstellen des kompletten Maßnahmenplans nicht verpflichtend.

Es wird erwartet, dass weitere Bundesländer in Kürze einen vergleichbaren Weg einschlagen.

 

Mehr Informationen zur Thematik Kupierverzicht, Ansprechpartner aus der Beratung und alle Dokumente finden Sie auch unter: www.ringelschwanz.info.

 

Die Mustermaßnahmenpläne und die Beispieltabelle können Sie hier herunterladen:

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