Nationaler Aktionsplan Kupierverzicht: Stichtag 1. Juli beachten!
Ab dem 1. Juli müssen alle Schweinehalter in Deutschland, die Ferkel mit kupierten Schwänzen halten, eine Tierhaltererklärung ausgefüllt vorliegen haben.
Der nationale Aktionsplan Kupierverzicht wird zum 1. Juli, also in weniger als einem Monat, scharf geschaltet. Das gilt unabhängig von der Erlasssituation im jeweiligen Bundesland. Ab Juli müssen demnach alle Schweinehalter in Deutschland, die Ferkel mit kupierten Schwänzen halten, eine Tierhaltererklärung ausgefüllt vorliegen haben und ggf. je nach Bundesland ihrem zuständigen Veterinäramt schicken. ISN: Schweinehalter sollten nicht bis zum letzten Drücker warten, da für die Tierhaltererklärung verschiedene Vorarbeiten notwendig sind. Besprechen Sie mit ihrem Berater und/oder Tierarzt, was zu tun ist.
Einige Länder mit Erlass
Das Umsetzungsdatum und die zur Umsetzung vorzusehenden Unterlagen wurden auf der Agrarministerkonferenz im vergangenen September einstimmig beschlossen. Um ihre Behörden anzuweisen, wie mit dem Aktionsplan umzugehen ist, haben einige Länder (z.B. NRW, Sachsen, Baden-Würtemberg) inzwischen Erlasse herausgegeben, weitere (z.B. Niedersachsen) stehen kurz davor. Das Datum der Scharfschaltung 1.7.2019 gilt für alle Schweinehalter, die kupierte Tiere halten, unabhängig von der Erlasssituation im jeweiligen Bundesland.
Jetzt umsetzen
Da es bis zum 1.7. nicht allein um das Ausfüllen der Tierhaltererklärung geht, sondern vorher Statuserhebung, Risikoanalyse, ggf. Stallklimacheck und weitere Vorgaben umgesetzt werden müssen, empfiehlt es sich, nicht bis zum letzten Drücker zu warten. Zu bedenken ist auch, dass die Tierhaltererklärung dann auch beim Ferkelzukauf bzw. Ferkelverkauf eine wichtige Rolle spielt und es auch deshalb ratsam ist, sich vorab darum zu kümmern. Zudem ist es sinnvoll, den jeweiligen Fachberater und/oder Tierarzt zu Rate zu ziehen und ggf. bei der Erstellung der Unterlagen zu beteiligen.