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Agrarministerkonferenz: Abgestimmtes Vorgehen der Länder nicht nur bei Seuchenbekämpfung wichtig - Auch Konzept zur Vermeidung und Erstattung wirtschaftlicher Schäden unerlässlich

Bei der Herbst-AMK in Oberhof (Thüringen) stehen für die Schweinehalter wichtige Themen auf der Tagesordnung, z.B. zur Afrikanischen Schweinepest ©ISN/Jaworr, agrarministerkonferenz.de, Canva

Bei der Herbst-AMK in Oberhof (Thüringen) stehen für die Schweinehalter wichtige Themen auf der Tagesordnung, z.B. zur Afrikanischen Schweinepest ©ISN/Jaworr, agrarministerkonferenz.de, Canva

Damme, 10. September 2024. Anlässlich der Agrarministerkonferenz fordert die ISN ein umsichtiges Verhalten der Bundesländer bei der Bekäm­pfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Konkret geht es um die Minimierung und Erstattung wirtschaftlicher Schäden, die schweinehaltenden Betrieben durch die Einhaltung und Umsetzung von staatlich angeordneten Quarantänemaßnahmen entstehen.

 

Die jüngsten ASP-Fälle zeigen wieder einmal deutlich, dass ASP-Ausbrüche jederzeit und überall passieren können. Es ist daher davon auszugehen, dass es im weiteren zeitlichen Verlauf nicht nur bei den aktuell sechs betroffenen Bundesländern bleibt. Daher ist es zu begrüßen, dass die ASP und deren Auswirkungen auf der Tagesordnung der Agrarminister­konferenz in Oberhof stehen und sich die Agrarminister hierzu abstimmen. Nicht nur bei der Seuchenbekämpfung ist ein gemein­sames Vorgehen wichtig, sondern die Ministerinnen und Minister müssen dringend auch ein Konzept zur Minimierung von wirtschaftlichen Schäden im Zuge der Seuchen­bekämpfung sowie zur Entschädigung der betroffenen Betriebe entwickeln – sonst haben diese keine Zukunftsperspektive!, so ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack.

 

Schweinehalter erleiden unverschuldet massive finanzielle Verluste

Denn Leidtragende der behördlichen angeordneten Quarantänemaß­nahmen sind insbesondere diejenigen schweinehaltenden Betriebe, die zwar in einer Restriktionszone liegen, ansonsten aber nicht betroffen sind. Schweinehalter können nichts dafür, wenn in der Nähe ihres Betriebes ein infiziertes Wildschwein gefunden wird. Sie haben nichts falsch gemacht, die Biosicherheit in ihrem Betrieb eingehalten und können ihre Schweine trotzdem nur noch mit großen Verlusten vermarkten, erläutert Staack. Anders als ein direkt von einer ASP-Infektion betroffener Betrieb, erhalten sie keine Entschädigung für wirtschaftliche Schäden, sondern müssen selbst vorsorgen.

 

Betriebliche Möglichkeiten der Schadensvorsorge reichen nicht aus

Viele Betriebe leisten aus diesem Grund bereits heute eine weitreichende Vorsorge durch den Abschluss entsprechender Ertragsschadenversich­erungen. Angesichts der immensen Schäden, die durch die staatlich angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einzelbetrieblich bei den betroffenen Schweinehaltern entstehen, reichen aber selbst diese Absicherungsmöglichkeiten nicht aus. Zudem gibt es regional angesichts der enormen Schäden sowie aufgrund der Dauer der Quarantäne­maß­nahmen teilweise bereits Zeichnungsstopps von Seiten der Versicherer. Wer von Restriktionen durch ASP bei Wildschweinen betroffen ist, muss davon ausgehen, dass diese mindestens ein Jahr und ggf. auch mehrere Jahre andauern. Ohne finanzielle Unterstützung droht diesen Betrieben dann das finanzielle Aus, so Staack.

 

Wirtschaftlichen Schäden der Quarantänemaßnahmen minimieren

Aus Sicht der ISN ist es besonders entscheidend, die wirtschaftlichen Schäden der staat­lichen Maßnahmen zu minimieren, ohne Zugeständnisse bei der Effizienz der Tierseuchenbe­kämpfung einzugehen. Dafür müssen Dauer, Ausdehnung und Art der Quarantänemaßnahmen überdacht und dort, wo es unter Beachtung des Rechtsrahmens möglich und sinnvoll ist, angepasst werden. Ohne Frage ist hierfür ein langer Atem nötig, da die entsprechenden Rechtsvorgaben in Brüssel fixiert werden. Umso wichtiger ist hier ein koordiniertes Vorgehen der Länder und ein konsequenter Einsatz des Bundes auf EU-Ebene.

 

Auch die Abnehmer des Fleisches mit in die Pflicht nehmen

Die Agrarminister sollten bei ihren Überlegungen zur Schadensminimierung auch die Abnehmer des Fleisches – an vorderer Stelle den Lebensmitteleinzelhandel (LEH) – mit in die Pflicht nehmen. Denn diese müssen endlich als verlässlicher Handelspartner agieren und das tadellose Fleisch aus den Restriktions­gebieten ohne Einschränkung abnehmen. Bei der Vermarktung sind nicht fehlende Schlacht- und Lagerkapazitäten das Problem. Was wir sehen, ist, dass meisten Fleischabnehmer das Fleisch aus Restriktions­gebieten stigmatisieren, obwohl es vollkommen unbedenklich ist und (je nach Restriktionszone) z.T. ohne Einschränkung verkauft werden kann. Erst dadurch entstehen die Vermarktungs­schwierigkeiten und die größten Ausfallschäden bei den betroffenen Schweinehaltern, macht Staack deutlich.

 

Entschädigungskonzept mit staatlicher Unterstützung notwendig

Neben der Schadensminimierung braucht es ein Sicherheitsnetz für die unschuldig von den staatlichen Quarantänemaßnahmen gebeutelten Schweinehalter. Für die allein privatwirtschaftlich nicht zu schließende Absicherungslücke gilt es, eine Lösung zu finden. Hier sehen wir die staatlichen Institutionen in der Pflicht, sich an der Absicherung der Betriebe auch finanziell zu beteiligen. Ohne Unterstützung droht den betrof­fenen Betrieben das finanzielle Aus. Darüber hinaus macht das drohende ASP-Schadensrisiko den gesamten Umbau der Schweinehaltung zunichte. Welcher Schweinehalter soll bei diesem Risiko Millionen Euro in den Umbau der Schweinehaltung investieren?, warnt Staack.


Im anliegenden Faktenpapier finden Sie weiterführende Informationen und Grafiken zum Hintergrund.


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