AMK: ISN fordert Anpassung der Strategie zur Tierseuchenbekämpfung mit verbesserter Effektivität und ohne wirtschaftlichen Totalschaden für Schweinehalter

Seit dem Erstausbruch der ASP in Deutschland im September 2020 wurde die Tierseuche in 18 Hausschweinebeständen festgestellt - darunter viele Kleinsthaltungen (Karte: FLI)
Am Mittwoch (26.03.2025) beginnt die Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden. Auf der Tagesordnung steht unter anderem die effektive Tierseuchenbekämpfung in Bezug auf die Afrikanische Schweinepest (ASP). Die ISN fordert angesichts der extremen wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter im Zuge der Seuchenbekämpfung eine Anpassung der Bekämpfungsstrategie und einen Fokus auf Schadenminimierung.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) grassiert seit September 2020 in Deutschland. Seitdem wurden knapp 7.500 ASP-Fälle - zu 99,7 % bei Wildschweinen - festgestellt und regelmäßig kommen weitere dazu. Laut TSIS-Datenbank ist festzustellen, dass nahezu alle ASP-Fälle in Deutschland bei Wildschweinen nachgewiesen wurden und lediglich 18 Hausschweinebestände (und ein Wildschweinbestand im Gehege, der als Hausschweinebestand gezählt wird) betroffen waren.
Das sind eindrückliche Zahlen, die beweisen: Die Schweinehalter machen einen guten Job und nehmen die Biosicherheit in ihren Betrieben sehr ernst
, ordnet ISN-Geschäftsführer Dr. Torsten Staack die Lage ein. Auffällig ist zudem, dass die Hälfte der 18 betroffenen Hausschweinebestände Kleinstbetriebe sind – insgesamt waren neun Betriebe von der ASP betroffen, die lediglich zwischen 2 und 35 Tieren hielten. Laut Agrarstrukturerhebung gibt es in Deutschland noch über 10.000 Betriebe mit weniger als 50 gehaltenen Schweinen. Wenn es also um die Einhaltung der Biosicherheit geht, dürfen die Kleinstbetriebe nicht weiter unter dem Radar laufen, sondern im Gegenteil, sie müssen konsequent in den Fokus
, mahnt Staack an.
ISN fordert Strategieanpassung im Umgang mit der ASP
Die Statistik zeigt also, dass die ASP-Bekämpfungsstrategie dringend angepasst werden muss! Bei den wenigen ASP-Fällen, die bei Hausschweinen aufgetreten sind, handelte es sich zudem immer um Punkteinträge in einzelne Bestände. Diese hat man durchweg schnell in den Griff bekommen, d.h. das Geschehen hat sich nicht über den Ausbruchsbetrieb hinweg ausgebreitet. Trotz dieser Erfolge gab es aber keine Erleichterungen oder Verkürzungen von Restriktionsdauern. Jetzt ist der Zeitpunkt, sich zu fragen, sind wir bei der Tierseuchenbekämpfung auf dem richtigen Weg, und vor allem: Sind die Maßnahmen verhältnismäßig?
, fordert Staack.

Bei der Biosicherheit dürfen Kleinstbetriebe nicht unter den Tisch fallen. Bei der Agrarstrukturerhebung am 01.03.2023 wurden 10.270 Betriebe gezählt, die weniger als 50 Schweine halten - in den regelmäßigen Viehzählungen werden diese jedoch nicht erfasst ©ISN/Jaworr
Tierseuchen-Risiko hemmt Betriebsentwicklung
Natürlich muss es weiterhin darum gehen, die Hausschweinebestände konsequent zu schützen – gleichzeitig aber die Schäden der ASP-Bekämpfung so gering wie möglich zu halten,
so Staack und fordert darüber hinaus, dass auch Kleinstbetriebe in Bezug auf die Biosicherheit nicht unter den Tisch fallen dürfen. Der wirtschaftliche Schaden, der in solch einem Kleinstbetrieb im ASP-Fall auftritt, mag zwar überschaubar sein. Den Hauptschaden, der durch Notierungsrückgänge aufgrund eines ASP-Ausbruchs immer entsteht, haben aber die Haupterwerbsbetriebe mit Schweinehaltung in ganz Deutschland - und dass, obwohl sie keinen Fehler gemacht haben. Hinzu kommt das finanzielle und existenzielle betriebliche Risiko, direkt von ASP-Restriktionen betroffen zu sein. Diese führen aufgrund der Art und Dauer zu erheblichen Vermarktungshemmnissen, die einzelbetrieblich das wirtschaftliche Aus bedeuten können. Dieses Risiko haben Schweinehalter in Umfragen, die wir bei schweinehaltenden Betrieben durchgeführt haben, als eines der größten Hemmnisse bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe herausgestellt.
Bund und Länder müssen unmittelbar aktiv werden
Die Agrarministerinnen und -minister der Länder haben in dieser Woche auf ihrer Frühjahrs-Agrarministerkonferenz (AMK) in Baden-Baden zurecht dieses entscheidende Thema auf ihrer Tagesordnung. Wir fordern Bund und Länder dazu auf, unmittelbar aktiv zu werden und die geltenden Vorgaben zur Seuchenbekämpfung schnellstmöglich anzupassen – auch in Brüssel, denn von der EU kommt der überwiegende Anteil der Vorgaben!