Ankündigung: ARD exclusiv heute abend Deutschlands Ferkelfabriken
Heute abend zeigt die ARD um 21.35 Uhr eine Reportage mit dem Titel Deutschlands Ferkelfabriken
.
Erschreckende Bilder
Die im Trailer gezeigten Bilder sind abschreckend und entsprechen nicht unserer Vorstellung einer ordnungsgemäßen Nottötung. Wenn hier nicht nach Gesetz und Ordnung gehandelt wurde, dann müssen die verantwortlichen Ordnungsbehörden einschreiten und mögliche Missstände abstellen. Ohne Wenn und Aber gilt: Recht und Gesetz gelten für alle! Wer sich daran nicht hält, schadet nicht nur sich selbst, sondern der ganzen Branche. An dieser Stelle ist die Verantwortung jedes einzelnen Tierhalters gefragt!
Keine sachliche Berichterstattung
Der bislang bekannte Trailer deutet nicht auf eine sachliche und neutrale Berichterstattung hin. Denn abgesehen davon, dass schon wieder illegale Filmaufnahmen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gezeigt werden, dürfen die Zuschauer von einem öffentlich-rechtlichen Sender sicherlich mehr verlangen als einseitig verurteilende Berichte. Vielleicht kommt das ja im Beitrag noch. Beispielsweise könnte man auch erörtern,
- wann, warum und wie die Nottötung korrekt durchgeführt werden muss.
- wie sich die Tierhaltung in puncto Tierverluste verbessert hat
- was alles getan wird, um so viele Ferkel zu retten, wie es eben geht.
Wünschenswert wäre in der Berichterstattung aber auch die Anerkennung, dass die Branche bei vielen Themen in Sachen Tierschutz und Tierhaltung bereits vorangegangen ist: Beispielhaft sei hier die Düsseldorfer Erklärung zum Ausstieg aus der Ferkelkastration, die breit angelegte Initiative Tierwohl aber auch die gemeinsamen Bemühungen der vergangenen Monate in Niedersachsen um ein wirksames, praktikables und rechtssicheres Nottötungsverfahren für Ferkel, genannt. Was die Ankündigung zur Sendung zeigt, ist eine nicht gerechtfertigte und pauschale Verunglimpfung aller Sauenhalter in Deutschland!
Kein Töten aus wirtschaftlichem Interesse
In dem Beitrag wird behauptet, dass Ferkel aus wirtschaftlichen Interessen getötet werden – weil zu viele da sind und es sich nicht lohnt diese aufzuziehen.
Diese Aussage widerspricht dem ureigenen Bestreben eines jeden Ferkelerzeugers möglichst viele seiner Ferkel aufzuziehen – aus Tierschutz- und auch aus ökonomischen Gründen. Nur an Ferkeln, die auch aufgezogen werden, ist auch Geld zu verdienen. Die Kennzahlen der Ferkelerzeugung beweisen eindrucksvoll, wie erfolgreich das Ziel - die Steigerung der Aufzuchtquote - gerade in den vergangenen Jahren erreicht wurde.
Ohne Zweifel: Die Ferkelzahlen je Sau sind bedingt durch die Zucht in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Mindestens ebenso haben sich Management, Versorgung der Tiere und die Haltungsbedingungen verbessert. Sonst wären die Verlustraten bei steigenden Ferkelzahlen nicht trotzdem noch gesunken. Und die Leistungen haben sich nicht nur deshalb verbessert, weil die Zahl der geborenen Ferkel gestiegen ist, sondern auch, weil die Verluste geringer geworden sind.
Klar ist natürlich, dass dort, wo mehr Ferkel gehalten werden, auch mehr Ferkel verenden – ein rein mathematischer Zusammenhang. Übrigens: Die im Trailer gezeigten toten Ferkel sind überwiegend nicht durch eine Nottötung verendet, sondern waren Totgeburten, wurden durch die Sau erdrückt oder hatten andere Erkrankungen. Im Trailer wurde aber ein anderer Eindruck erweckt.
Wann ist die Nottötung aus Tierschutzgründen geboten?
Das Nottöten von Tieren ist niemals ein schön anzusehender Akt - auch nicht, wenn dieses nach den gesetzlichen Vorgaben passiert. Und trotzdem ist das Nottöten von Tieren bei Bedarf bei nicht überlebensfähigen Ferkeln erlaubt, ja sogar aus Tierschutzgründen unbedingt geboten, um unnötiges Leiden und Schmerzen zu verhindern. In einer aktuellen Stellungnahme der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.V., in einem Merkblatt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen sowie in einem neuen niedersächsischen Erlass wurden das Vorgehen und die Rechtslage zur Nottötung von Saugferkeln genau beschrieben.
Als Gründe für die Nottötung werden beispielsweise im niedersächsischen Erlass folgende benannt: Die Tötung lediglich ‚lebensschwacher‘ Ferkel mit einem Lebendgewicht von bis zu 5 kg ist grundsätzlich nicht zulässig. Nur nicht überlebensfähige Ferkel dürfen ausnahmsweise unter bestimmten Bedingungen getötet werden. Als Gründe werden beispielsweise Afterlosigkeit, eitrige Gelenksentzündungen oder andere unheilbare Erkrankungen genannt.