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Antibiotika-Einsatz: BVL veröffentlicht Kennzahlen für 2023

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika für das Jahr 2023 veröffentlicht. Erstmals wurden die Kennzahlen nicht nur für Masttiere, sondern auch für Sauen und Saugferkel ermittelt. Durch die Änderung der Berechnungsgrundlage ist kein Vorjahresvergleich möglich.

 

Aus den gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen zur Antibiotika-Datenbank berechnet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) halbjährlich für jeden Betrieb und jede Nutzungsart den betriebsindividuellen Therapiehäufigkeitsindex. Das BVL hat nun die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit für 2023 auf der hauseigenen Homepage bereitgestellt, die seit letztem Jahr nur noch einmal jährlich veröffentlicht werden. Erstmals wurden auch Zuchtschweine und Saugferkel ab bestimmten Betriebsgrößen in die Datenerhebung und Berechnungen der Therapiehäufigkeiten einbezogen.

 

Für 2023 wurden vom BVL folgende Kennzahlen ermittelt:

Saugferkel

Kennzahl 1: 14,868

Kennzahl 2: 36,571

 

Ferkel bis 30 kg Körpergewicht

Kennzahl 1: 1,096

Kennzahl 2: 9,765

 

Mastschweine über 30 kg Körpergewicht

Kennzahl 1: 0,253

Kennzahl 2: 3,215

 

Zuchtschweine

Kennzahl 1: 1,296

Kennzahl 2: 4,223

 

Die Kennzahl 1 beschreibt den Therapiehäufigkeitsindex-Median, unter dem 50 % aller erfassten Betriebe liegen. Kennzahl 2 beschreibt das dritte Quartil des Therapiehäufigkeitsindexes, unter dem 75% aller erfassten Betriebe liegen.

 

Eigene Daten mit den Kennzahlen vergleichen

Schweinehalter mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank müssen die veröffentlichten Kennzahlen mit dem eigenen Therapiehäufigkeitsindex vergleichen. Liegt der individuelle Wert über der Kennzahl 1, sollten Landwirte und Tierärzte gemeinsam die Ursachen dafür ermitteln und den Antibiotikaeinsatz nach Möglichkeit reduzieren.

 

Beim Überschreiten der Kennzahl 2 müssen die Tierhalter zusammen mit ihrem Tierarzt einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erstellen und der Überwachungsbehörde vorlegen. Die Behörde prüft den Plan und kann ggf. Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden.

 

Kein Vorjahresvergleich durch geänderte Berechnungsgrundlage

Seit 01.01.2023 gilt das geänderte Tierarzneimittelgesetz (TAMG). Das BVL weist darauf hin, dass sich dadurch auch die Methodik zur Berechnung der Therapiehäufigkeit geändert hat. Dadurch ist ein Vergleich der Kennzahlen bei den Masttieren zum Vorjahr einmalig nicht möglich. Wie mit dem Umstand dieser Übergangsphase hinsichtlich der Erstellung der Maßnahmenpläne umgegangen wird, liege im Ermessen der Länder und müsse individuell mit den zuständigen Stellen abgestimmt werden.


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