Antibiotika: Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit weiter gesunken
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Ende September im Bundesanzeiger die bundesweiten Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika für das das erste Halbjahr 2019 (01. Januar bis 30. Juni) veröffentlicht. Demnach ist der Antibiotikaeinsatz bei Ferkeln und Mastschweinen weiter gesunken.
ISN: Das ist wieder ein gutes Gesamtergebnis! Schweinehalter mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank müssen nun die bundesweiten veröffentlichten Kennzahlen mit dem eigenen betriebsindividuellen Therapiehäufigkeitsindex vergleichen.
Ferkel bis 30kg Körpergewicht
Kennzahl 1 2,384
Kennzahl 2 9,816
Mastschweine über 30kg Körpergewicht
Kennzahl 1 0,351
Kennzahl 2 3,558
Kennzahl 1 beschreibt den Therapiehäufigkeitsindex-Median, unter dem 50 % aller erfassten Betriebe liegen.
Kennzahl 2 beschreibt das dritte Quartil des Therapiehäufigkeitsindexes, unter dem 75% aller erfassten Betriebe liegen.
Eigene Daten mit den Kennzahlen vergleichen
Schweinehalter mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank müssen nun die bundesweiten veröffentlichten Kennzahlen mit dem eigenen betriebsindividuellen Therapiehäufigkeitsindex vergleichen.
Liegt der individuelle Wert über der Kennzahl 1, sollten Landwirte und Tierärzte gemeinsam die Ursachen dafür ermitteln und den Antibiotikaeinsatz nach Möglichkeit reduzieren.
Im Fall einer betrieblichen Kennzahl höher als der Kennzahl 2, müssen die Tierhalter innerhalb von vier Monaten einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes an die Überwachungsbehörde vorlegen. Hier steht der Tierarzt zur Seite.
Die ISN meint:
Die Daten belegen erneut, dass die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika weiter zurück gegangen ist. Die Schweinehalter und Hoftierärzte haben damit gemeinsam ein gutes Ergebnis erzielt. Schon die vergangenen Veröffentlichungen der Kennzahlen haben gezeigt, dass nach den anfänglich riesigen Reduzierungserfolgen beim Antibiotikaeinsatz nun das Potential für eine weitere Minimierung zunehmend geringer wird. Klar ist: Kranke Tiere müssen aus Tierschutzgründen entsprechend der Indikation durch den Hoftierarzt bzw. nach Anweisung des Hoftierarztes behandelt werden. Es handelt sich hier also um eine Gratwanderung, um so viel wie nötig aber so wenig wie möglich Antibiotika einzusetzen.