Antibiotikadatenbank: Bürokratiemonster oder sinnvolle Ergebnisse?
Paragrafenreiterei – anders kann man die Umsetzung des neuen Arzneimittelgesetz (AMG) von Seiten der Behörden nicht beschreiben. Die ISN rät dazu, das Bürokratiemonster nicht durch vorauseilenden Gehorsam zu unterstützen und die Datenlieferung in die staatliche Antibiotikadatenbank auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken.
Stattdessen sollten alle Schweinehalter darauf achten, ihre Daten im Betrieb sauber voreinander zu haben und die QS-Antibiotikadatenbank zu nutzen.
Bund und Länder wollen Bürokratiewahnsinn
Obwohl die Wirtschaft mit der QS-Antibiotikadatenbank eine pragmatische und vor allem funktionierende Lösung hat, halten Bund und Länder stur an ihren überzogenen Anforderungen bei der Umsetzung des AMG fest – Bestes Beispiel ist die Tierzahl: Während QS mit den durchschnittlich belegten Tierplätzen rechnet, fordern Bund und Länder eine taggenaue Meldung der Zu- und Abgänge. Hierzu gehören auch Tierverluste und die innerbetrieblichen Umbuchungen z.B. in Kombibetrieben. Und zu allem Überfluss müssen nach dem jetzigen Vorgehen der Behörden Bestände und Zugänge in der HIT-Datenbank bzw. staatlichen Datenbank auch noch doppelt gemeldet werden.
Die ISN meint: Es reicht - was soll der Irrsinn der Behörden?
Hier wird ein Bürokratiemonster aufgebaut – und das mit dem einzigen Ziel, die Auswertungen auf mehrere Nachkommastellen genau zu ermöglichen. Von Informationsgewinn gegenüber der pragmatischen QS-Lösung ist hier keine Spur zu erkennen! Es geht doch darum, Betriebe einzuordnen – und das wird mit den durchschnittlich belegten Stallplätzen als Basis vollkommen erreicht. Diese Lösung liefert schon jetzt belastbare Ergebnisse – mit der staatlichen Rechenart wird man noch lange darauf warten müssen.
Was ist gewollt? Ein Bürokratiemonster, das vielleicht irgendwann Zahlen liefert oder sinnvolle Ergebnisse aus der QS-Datenbank in kürzester Zeit? Die ISN wird weiter mit aller Kraft gegen die unnötige Bürokratie kämpfen.
Konkret rät die ISN allen Schweinehaltern, …
- … die Nutzungsart der Schweinehaltung in ihrem Betrieb unverzüglich in die HIT-Datenbank zu melden (Falls es noch nicht geschehen ist) sowie die schon seit längerer Zeit vorgeschriebenen Zugangs- und Bestandsmeldungen in der HIT-Datenbank weiter durchzuführen. Darüber hinaus sollten in der staatlichen Antibiotikadatenbank keine weiteren Eingaben getätigt werden und die Ergebnisse der laufenden Gespräche zwischen QS und den Behördenvertretern abgewartet werden.
- … ihre Tierbewegungen und -bestände mit allen notwendigen Informationen über Zu-, Abgänge und Umbuchungen im Bestandsregister sauber zu dokumentieren.
- … die Meldungen der Antibiotikaanwendungen in die QS-Antibiotikadatenbank selbst oder über Dritte zeitnah durchzuführen und die Auswertungen der QS-Datenbank zu nutzen.
- … zunächst Ruhe zu bewahren, aber die Meldefrist bis zum 14. Januar 2015 im Blick zu behalten und Informationen und Empfehlungen der ISN diesbezüglich weiter zu beobachten.