19.05.2014rss_feed

Antibiotikadatenbank: Kleine Mastbetriebe brauchen nicht melden

Tierarzt übergibt Medikamente

Tierarzt übergibt Medikamente

Kleinere Mastbetriebe sollen von den Mitteilungspflichten ausgenommen werden, die mit der Novelle des Arzneimittelgesetzes auf die landwirtschaftlichen Tierhalter zukommen.

 

Das geht aus der Tierarzneimittel-Mitteilungsdurchführungsverordnung hervor, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt dem Bundesrat zugeleitet hat. Keine Angaben über den Einsatz von Antibiotika werden demnach von Betrieben mit bis zu 250 Mastplätzen verlangt, meldet Agra Europe.

 

Mit der am 1. April 2014 in Kraft getretenen Neufassung des Arzneimittelgesetzes werden Mäster verpflichtet, der zuständigen Behörde alle sechs Monate zu melden, welche Antibiotika sie in diesem Zeitraum in welchen Mengen welcher Anzahl von Tieren verabreicht haben. Aus den Angaben, die betroffene Betriebe erstmals ab dem 1. Juli 2014 gegenüber der zuständigen Veterinärbehörde machen müssen, ermittelt die Behörde die halbjährliche betriebliche Therapiehäufigkeit.

 

Je nach Einstufung müssen die Betriebe Gegenmaßnahmen ergreifen. Gegebenenfalls können die zuständigen Behörden auch Maßnahmen verfügen, darunter die Änderung des Antibiotika-Minimierungsplans sowie Veränderungen in der Haltung, der Fütterung der Tiere sowie der Besatzdichte oder der Hygiene.


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