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Antibiotikaeinsatz weiter auf niedrigem Niveau – BVL veröffentlicht neue Kennzahlen

Therapiehäufigkeit 31.03.2018

Die Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nun schon zum siebten Mal die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit veröffentlicht. Die Kennzahlen für Ferkel und Mastschweine haben sich auf einem niedrigen Niveau eingependelt - bei den Ferkeln ging der Index noch einmal leicht zurück.

 

Ferkel bis 30kg Körpergewicht

Kennzahl 1 2,968

Kennzahl 2 10,294

 

Mastschweine über 30kg Körpergewicht

Kennzahl 1 0,437

Kennzahl 2 3,705

 

Kennzahl 1 beschreibt den Therapiehäufigkeitsindex-Median, unter dem 50 % aller erfassten Betriebe liegen. Kennzahl 2 beschreibt das dritte Quartil des Therapiehäufigkeitsindexes, unter dem 75% aller erfassten Betriebe liegen.

Eigene Daten mit den Kennzahlen vergleichen

Schweinehalter mit der Pflicht zur Teilnahme an der Antibiotika-Datenbank müssen nun die veöffentlichten Kennzahlen mit dem eigenen Therapiehäufigkeitsindex vergleichen. Liegt der individuelle Wert über der Kennzahl 1, sollten Landwirte und Tierärzte gemeinsam die Ursachen dafür ermitteln und den Antibiotikaeinsatz nach Möglichkeit reduzieren.

Im Fall einer betrieblichen Kennzahl höher als der Kennzahl 2 müssen die Tierhalter innerhalb von vier Monaten einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes an die Überwachungsbehörde vorlegen. Hier steht der Tierarzt zur Seite.


Die ISN meint:

Die Schweinehalter und deren Hoftierärzte haben erneut gemeinsam ein sehr gutes Ergebnis erzielt. Schon die vergangenen Veröffentlichungen der Kennzahlen haben gezeigt, dass nach den anfänglich riesigen Reduzierungserfolgen beim Antibiotikaeinsatz nun die Luft für eine weitere Minimierung zunehmend dünner wird. Weitere Reduktionen könnten zu Lasten des Tierschutzes gehen und das ist nicht akzeptabel.

Spätestens jetzt heißt es auch, das Monotoringsystem zu überdenken - denn es kann nicht sein, dass trotz der drastisch reduzierten Einsatzmengen weiterhin immer ein Viertel der Tierhalter in der Schusslinie steht und mit hohem Bürokratie- und Kostenaufwand Maßnahmenpläne umsetzen muss - und das auf einem schmalen Grat zwischen dem Antibiotikaeinsatz und dem Tierschutz. Ohnehin steht fünf Jahre nach Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes (AMG) noch in diesem Jahr dessen Evaluierung an.


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