08.01.2015rss_feed

Antibiotikamonitoring: Frist für Dateneingabe endet am 14. Januar 2015

Daten bis zum 14.01.2015 in die Antibiotikadatenbank eingeben!

Daten bis zum 14.01.2015 in die Antibiotikadatenbank eingeben!

Bis zum 14. Januar 2015 müssen alle Angaben in die staatliche Antibiotika-Datenbank für das zweite Halbjahr erfolgt sein. Wer das noch nicht erledigt hat, muss sich jetzt sputen!

 

Jedem Landwirt sollte sich bewusst machen, dass er selbst dafür verantwortlich ist, dass die Daten richtig und rechtzeitig in der staatlichen Datenbank vorliegen!

 

Seit Anfang Dezember 2014 überträgt QS die Daten aus dem Antibiotikamonitoring an die HIT-Datenbank. Seitdem ist es nicht notwendig, dass die Antibiotikadaten in beiden Datenbanken erfasst werden.

 

Bis zum 07.01.2015 haben von 31.600 meldepflichtigen Tierhaltern 7.735 Geflügel, Schweine und Rinder haltende Betriebe ihre Daten an die HIT-Datenbank gemeldet und QS über die Tierhaltererklärung als sogenannten Dritten mit der Datenübertragung beauftragt

Damit die Daten übertragen werden können, müssen Tierhalter QS einmalig eine Ermächtigung erteilen, in welcher geregelt ist, welche Daten genau an die HIT-Datenbank übertragen werden sollen.

 

Die ISN stellt Mitglieder eine ausführliche Anleitung zur Verfügung:

Hier finden Sie die Anleitung zur Antibiotikameldung für ISN-Mitglieder

Neben der Antibiotikameldung müssen Sie als Schweinehalter auch Bestandsveränderungen an die Tierarzneimittel-/Antibiotikadatenbank übermitteln.

Die ISN hat dazu jetzt eine Excel-Vorlage entwickelt, in der zum einen das Bestandsregister geführt werden kann und gleichzeitig die Daten für die Massenmeldung in die TAM-Datenbank umgewandelt werden.

Excel-Vorlage: Bestandsregister für die Meldung in die Antibiotikadatenbank

Weitere Informationen haben wir in dieser Meldung zusammengefasst:

Antibiotikameldung Schritt für Schritt - Was bis zum 14. Januar 2015 tun ist!

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