Antibiotikamonitoring: Betriebe ohne Therapieindex verlieren ab Mai die QS-Lieferberechtigung
QS weist aktuell darauf hin, dass Schweine haltende Betriebe, für die am 1. Mai 2017 kein Therapieindex in der Antibiotika-Datenbank berechnet werden kann, die Lieferberechtigung für das QS-System verlieren werden. Auch fehlende Stammdaten führen zur Sperre bei QS.
Der Therapieindex kann nur berechnet werden, wenn für jedes Kalenderquartal entweder Behandlungsbelege in der Antibiotikadatenbank vorliegen oder die sogenannte Nullmeldung
vorliegt, dass keine Antibiotika abgegeben wurden.
Daten bis spätestens 30. April 2017 melden
Falls Ihre Daten noch nicht in der Antibiotikadatenbank gemeldet sind, sollten Sie die Daten schnellstmöglich nachtragen bzw. durch Ihren Tierarzt nachtragen lassen, um Ihre Tiere weiterhin ohne Unterbrechung ins QS-System liefern zu können.
Die Nachtragung läuft wie folgt:
1) Sie sollten ihren Tierarzt bitten, Behandlungen für die Zeit vom 01.10.2016 bis 31.03.2017 bis spätestens zum 30.04.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen.
2) Wenn keine Antibiotika an Ihren Betrieb abgegeben wurden, müssen Sie für jedes Kalenderquartal und getrennt nach Produktionsarten eine sogenannte Nullmeldung
abgeben. Diese Meldung muss von Ihnen vorgenommen werden.
Betriebe, die noch keine zwei vollen Kalenderquartale am QS-System teilnehmen, sind von einer solchen Liefersperre nicht betroffen.
Beachten Sie bitte, dass unabhängig davon fehlende Stammdaten (Tierarzt, Tierplätze/Produktionsstätten) ebenfalls zu einer Sperrung Ihres Betriebes führen können. Dies sollte Ihr Bündler überwachen und Sie sofort informieren, falls hier Angaben fehlen sollten.