25.09.2023rss_feed

ASP: Aufhebung eines weiteren Kerngebietes in Brandenburg

©Canva

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Seit mehr als zwölf Monaten wurde in dem von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) betroffenen Kerngebiet 8 im Landkreis Uckermark kein neuer ASP-Fall mehr festgestellt. Damit können das Kerngebiet und die damit verbundenen Nutzungsbeschränkungen für Land- und Forstwirtschaft durch den Landkreis aufgehoben werden. Die Verbringungsrestriktionen gelten vorerst weiterhin bis zur Freigabe durch die EU-Kommission.

 

Wie das Verbraucherschutzministerium Brandenburg mitteilte, wird das ausgewiesene Kerngebiet 8 per Allgemeinverfügung durch den Landkreis Uckermark aufgehoben. Der betroffene Landkreis kann für das Kerngebiet geltende Nutzungsbeschränkungen aufheben, die vor allem für Land- und Forstwirtschaft galten. Einzelheiten sind der Allgemeinverfügung des Landkreises zu entnehmen.

 

Auflagen zur Verbringung von Schweinen bleiben vorerst bestehen

Weitere Erleichterungen für die Schweinehalter, insbesondere für das Verbringen von Hausschweinen aus der Sperrzone II sind jedoch erst mit deren Aufhebung durch die EU-Kommission möglich. Auch die vorhandenen ASP-Zäune bleiben zunächst bestehen.

 

Schwarzwildentnahme verstärken

In der sich nun an die Aufhebung des Kerngebietes anschließenden Screening-Phase von mindestens sechs Monaten muss das Schwarzwild weiter deutlich reduziert werden. Hierbei muss die Jägerschaft nochmals die Aktivitäten zur Entnahme des Schwarzwildes verstärken, um dieses schwierige Ziel zu erreichen.

 


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