ASP: Bachenprämie in Brandenburg bleibt erhalten
Die Bachenprämie, die den brandenburgischen Jägern für die Schwarzwildbejagung in den ASP-Gebieten gezahlt wird und als Präventionsmaßnahme gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) eingeführt wurde, wird auch für das Jagdjahr 2023/24 gezahlt. Das hat Brandenburgs Landwirtschaftsminister Axel Vogel mitgeteilt.
Schwarzwildbejagung zeigt Wirkung
Seit dem ersten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg vor drei Jahren ist es mit hohem personellen und finanziellen Aufwand inzwischen gelungen, die Ausbreitung der Tierseuche in den meisten Landkreisen zu stoppen. Ohne die Reduzierung der Wildschweinpopulation wäre dieser Erfolg kaum möglich gewesen. Um besonders die wichtigsten Zuwachsträger der Schwarzwildpopulation, die Bachen, in den Fokus zu nehmen, wurde im Jagdjahr 2021/22 die sogenannte Bachenprämie eingeführt. Für jedes erlegte, mindestens einjährige weibliche Wildschwein können die Jagdausübungsberechtigten eine Prämie in Höhe von 80 Euro beantragen. Zunächst galt die die Bachenprämie landesweit, im zweiten Jahr dann ausschließlich in den ASP-Sperrzonen I und II.
Bachenprämie und Abgabeprämie wird weiterhin ausgezahlt
Aufgrund der ASP-Seuchenlage in Polen und Sachsen und trotz aller Schutzzäune bleibt das Risiko für neue ASP-Ausbrüche in Brandenburg weiterhin hoch. Insbesondere in den ASP-Sperrzonen ist eine geringe Schwarzwilddichte ein entscheidender Faktor für eine erfolgreiche ASP-Bekämpfung. Um die Jägerschaft dort auch weiterhin zu unterstützen, wird die Bachenprämie des Agrarministeriums in der bisherigen Form auch im Jagdjahr 2023/24 fortgeführt. Auch die Abgabeprämie für nicht vermarktungsfähiges Schwarzwild wird entsprechend verlängert.
Die Auszahlung der Einzelprämien an die jeweiligen Antragstellenden erfolgt durch die zuständige untere Jagdbehörde. Die Antragsunterlagen sind dort spätestens bis zum 30. April 2024 einzureichen.