Erfolgreiche ASP-Bekämpfung: Brandenburg verkleinert Restriktionsgebiete
Weiterer großer Schritt bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg: In mehreren Gebieten wurden seit über 12 Monaten keine ASP-Fälle mehr festgestellt, sodass die Restriktionszonen deutlich verkleinert und teilweise aufgehoben werden können. Die EU-Kommission hat dem Brandenburger Antrag Ende letzter Woche zugestimmt. In diesen Gebieten entfallen nun auch die Beschränkungen für Schweinehalter.
Brandenburgs Verbraucherschutzministerium hatte Anfang November einen Antrag zur Anpassung und Aufhebung mehrerer Sperrzonen an die EU-Kommission gestellt. In diesen Gebieten wurde zuletzt am 27. Januar 2023 ein ASP-Fall beim Schwarzwild amtlich festgestellt, danach ist dort seit über zwölf Monaten kein ASP-Fall mehr aufgetreten. Vor diesem Hintergrund haben sowohl die EU-Kommission als auch der Ständige Veterinärausschuss der EU, in dem alle Mitgliedsstaaten vertreten sind, dem Brandenburger Antrag zugestimmt. Die geänderte Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 vom 20. November 2024 mit besonderen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP tritt ist am 23. November 2024 in Kraft getreten.
Gebietskulisse angepasst
Die Sperrzonen I und II in den Kreisen Spree-Neiße und Oberspreewald-Lausitz wurden verkleinert – die Sperrzone I in den Kreisen Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Dahme-Spreewald und in der kreisfreien Stadt Frankfurt/Oder sind größtenteils aufgehoben und in freies Gebiet überführt worden.
Mit dieser Änderung ist in Brandenburg die Gesamtfläche der Sperrzone II von zuletzt 2.545 auf jetzt 1.680 Quadratkilometern verkleinert worden; die Gesamtfläche der Sperrzone I veränderte sich von 3.969 auf 2.692 Quadratkilometern.
Freie Zonen werden weiterhin intensiv überwacht
Die Seuchensituation in den nun freien Gebieten, nach Aufhebung der Sperrzone I, wird weiterhin intensiv beobachtet. Dazu finden in den Gebieten der ehemaligen Sperrzone I risikoorientierte Fallwildsuchen statt und alle tot aufgefundenen und erlegten Wildschweine werden weiterhin auf ASP untersucht. Gesund erlegte Wildschweine können unmittelbar durch den Jäger verwertet werden, ohne das Untersuchungsergebnis abzuwarten. Diese Untersuchung dient lediglich der Früherkennung eines erneuten Eintrages der Seuche.
Aktueller Fall im Landkreis Oberhavel mahnt zur Vorsicht
Trotz dieser positiven Entwicklung muss laut Aussage des Verbraucherschutzministeriums jederzeit mit neuen Fällen der ASP beim Schwarzwild gerechnet werden. Das zeigt der aktuelle Fall im Landkreis Oberhavel: Dort ist in dieser Woche zum ersten Mal bei einem Wildschwein die ASP nachgewiesen worden. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den amtlichen Verdacht letzen Donnerstag (21.11.) bestätigt. Es handelt sich um einen Keiler, der nordöstlich von Gransee verendet aufgefunden wurde.
Risiko der Verschleppung weiterhin hoch
Es ist auch weiterhin jederzeit möglich, dass die ASP durch sogenannte Sprunginfektionen in Gebieten Brandenburgs oder Deutschlands eingetragen wird. Dabei wird der Krankheitserreger indirekt über kontaminierte Gegenstände, Lebensmittel oder Futter durch menschliches Handeln weiterverbreitet. Jeder neue ASP-Fund beim Schwarzwild in dem nun aufgehobenen Gebiet würde zur Wiedereinrichtung von Restriktionszonen und zum Neubeginn der Bekämpfungsmaßnahmen führen. Deshalb werden alle Bürger eindringlich darum gebeten, die Tore nach dem Passieren der noch vorhandenen ASP-Schutzzäune wieder zu schließen und fleischhaltige Speisereste in die dafür vorgesehenen verschließbaren Müllbehälter zu entsorgen. Die Erfolge im Kampf gegen die Seuche dürfen nicht gefährdet werden.