ASP-Bekämpfung in Hessen: Aufhebung der Sperrzone III – Lockerungen für die Jagd
Die erfolgreiche Strategie in Hessen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) macht weitere Lockerungen möglich: neben der vollständigen Aufhebung der Sperrzone III und damit einhergehenden Entlastungen für die betroffenen Schweinehalter werden nun sukzessive Gebiete für die Jagd auf Schwarzwild wieder zugelassen.
Aufhebung der Sperrzone III
Das Land Hessen meldet im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest einen Erfolg: Die EU-Kommission hat dem Antrag Hessens zugestimmt, die Sperrzone III – und damit extrem strenge Auflagen für Schweinehalter – aufzuheben. Das gab das Hessische Landwirtschaftsministerium heute in einer Pressemitteilung bekannt. Bereits im vergangenen November waren weite Teile der Sperrzone III aufgehoben worden, weitaus früher als regulär vorgesehen. Für die betroffenen Schweinehalter bedeutet dies eine enorme Entlastung. Sie können ihre Schweine nun wieder vermarkten – wenn auch weiterhin unter anspruchsvollen Bedingungen.
Weitere Lockerungen für die Jagd- und Forstwirtschaft
Neben der Aufhebung der Sperrzone III können in Hessen weitere Lockerungen erwirkt werden. So wird in den kommenden Wochen in vielen Gebieten die Einzeljagd auf Wildschweine (Schwarzwild) sukzessive wieder zugelassen, Forstwirtschaft wieder erlaubt und die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben. Möglich wird das unter anderem durch den fortschreitenden Bau von Festzaun rund um die Kerngebiete. Die Lockerungen sollen nach und nach gelten. Sobald relevante neue Zaunstrecken stehen, können weitere Kompartimente freigegeben werden. Die genauen Abmessungen der Gebiete, in denen die Lockerungen gelten, veröffentlichen die Landkreise und kreisfreien Städte jeweils per Allgemeinverfügungen.
Land stockt Entschädigung für engagierte Jäger auf
Einige Landkreise im Seuchengebiet zahlen eine Entschädigung für erlegte Wildschweine, die nicht vermarktet werden können. Damit soll der zeitliche und monetäre Einsatz der Jägerschaft bei der Seuchenbekämpfung zumindest teilweise kompensiert werden. Das Landwirtschaftsministerium wird diese Entschädigungen aufstocken. Das Land erstattet den Landkreisen die Hälfte von maximal 200 Euro Entschädigung pro erlegtem Wildschwein.