ASP-Bekämpfung in Sachsen zeigt Wirkung: Sperrzone im Landkreis Meißen aufgehoben
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) wurde in Sachsen erfolgreich weiter zurückgedrängt. So konnten nun weite Teile der Sperrzonen zur ASP-Bekämpfung aufgehoben werden. Dem im Vorfeld gestellten Antrag Sachsens hatte die Europäische Kommission zugestimmt. In den grenznahen Gebieten zu Polen ist der Seuchendruck allerdings weiterhin hoch.
Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) gestern in einer Pressemitteilung bekannt gab, konnten weite Teile der ASP-Sperrzonen in Sachsen aufgehoben werden. Einem vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützten entsprechenden Antrag des Freistaats Sachsen hat die Europäische Kommission zugestimmt.
Sperrzone II im Landkreis Meißen komplett aufgehoben
Die Landkreise Nordsachsen und Mittelsachsen, die westlich der Autobahn A 13 gelegenen Teile des Landkreises Meißen sowie die westliche der B 170 und südlich der B 6 gelegenen Stadtteile Dresdens sind nun wieder ASP-frei. Die Sperrzone II im Landkreis Meißen wurde gänzlich aufgehoben. Ursache der nun aufgehobenen Sperren war das Infektionsgeschehen im Landkreis Meißen in den Jahren 2021 bis 2023. Alle in diesem Landkreis festgestellten ASP-Fälle bei Wildschweinen und Wildschweinkadavern liegen länger als ein Jahr zurück und gelten damit als nicht mehr aktiv. Der erste ASP-Fall im Landkreis Meißen war am 13. Oktober 2021 festgestellt worden. Insgesamt gab es 109 ASP-Fälle in diesem Landkreis. Der letzte war am 23. Juni 2023 bei einer Bache auf dem Gebiet der Gemeinde Weinböhla bestätigt worden.
Bautzen und Görlitz entlang der Grenze weiter betroffen
Die Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) erstreckt sich ab sofort nur noch auf den Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz und verläuft entlang der Grenze zu Polen im Osten und Süden des Landkreises Görlitz. Sie wird im Süden von der Autobahn A4 und der Bundesstraße 178 begrenzt und endet in Zittau. Die Sperrzone I genannte Pufferzone umsäumt in einem geringen Abstand diese Sperrzone II. Sie umfasst die restlichen Teile der Landkreise Görlitz und Bautzen, den östlich der Autobahn A 13 gelegen Teil des Landkreises Meißen sowie die östlich der B 170 und nördlich der B 6 gelegenen Stadtteile Dresdens einschließlich der Dresdner Heide. Die Änderung der entsprechenden Allgemeinverfügung wird von der Landesdirektion Sachsen zeitnah veröffentlicht.
Noch keine Entwarnung – Seuchendruck aus Polen hoch
Trotz der Aufhebung aller Seuchenbekämpfungsmaßnahmen im Landkreis Meißen kann für die Landkreisen Bautzen und Görlitz keine Entwarnung gegeben werden. Im Norden des Landkreises Bautzen werden auch aktuell neue ASP-Fälle festgestellt. Im Norden des Landkreises Görlitz wurden die letzten Fälle im Juni 2024 nachgewiesen. Weiterhin ist dieser Landkreis nach wie vor durch das Seuchengeschehen in benachbarten Gebieten Polens und Tschechiens bedroht. Deshalb bleibt es nötig, die Gesundheit der Schwarzwildpopulation in den Sperrzonen intensiv zu überwachen. Funde von verendeten Tieren müssen weiterhin den zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern der Landkreise gemeldet werden. In den Sperrzonen bleiben die Wildabwehrzäune zur Eindämmung der ASP in ihren bisherigen Verläufen bestehen. Das gilt insbesondere für den sogenannten »Schutzkorridor Ost« entlang der Grenze zu Polen.