27.12.2022rss_feed

ASP: Brandenburg verlängert Bachenprämie für die ASP-Sperrzonen I und II

Bachenprämie in Brandenburg wird verlängert

Bachenprämie in Brandenburg wird verlängert

Seit nunmehr über zwei Jahren hält das Seuchengeschehen der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Eine intensive Schwarzwildbejagung ist neben den Bekämpfungsmaßnahmen nach dem Tierseuchenrecht das wichtigste Mittel im Kampf gegen die ASP. Aus diesem Grund verlängert das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz in Brandenburg die Bachenprämie für ein weiteres Jagdjahr (2022/2023), reduziert jedoch das Gebiet auf die ASP-Sperrzonen I und II.


Um das ASP-Ausbreitungsrisiko zu senken, kommt der Erlegung von sogenannten Zuwachsträgern, also dem weiblichen, geschlechtsreifen Schwarzwild, eine besondere Bedeutung zu. Aus diesem Grund fördert das brandenburgische Agrar-Umweltministerium die Erlegung von weiblichem Schwarzwild im Rahmen der Bachenprämie auch in diesem Jagdjahr. Nur wenn die Zahl der reproduktionsfähigen Tiere langfristig dezimiert wird, können die Schwarzwildbestände auf einem geringen Niveau gehalten werden. Dadurch können die Zahlen von Direktinfektionen von Tier zu Tier minimiert und mögliche neue Ausbrüche beherrschbarer gemacht werden, so das Brandenburger Ministerium.

 

80 € für erlegte Bachen

Die Bachenprämie in Höhe von 80 Euro pro Tier wird in den Sperrzonen I und II ohne weiße Zonen in den von der ASP betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten für jedes erlegte weibliche Stück Schwarzwild der Altersklasse 1 und 2 gewährt. Anträge können die Jagdausübungsberechtigten des jeweiligen Jagdbezirks stellen und müssen zum Jagdjahresende, spätestens aber am 30. April 2023, bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Voraussetzung für die Bewilligung der Prämien sind fristgerecht und vollständig eingereichte Antragsunterlagen sowie die vollständige Erfassung der Jagdstrecke im Rahmen der jährlichen Jagdstatistikmeldung über das Onlineportal Jagdstatistik Brandenburg.

 

Keine flächendeckende Förderung mehr

Nachdem das Landwirtschaftsministerium vier Jahre in Folge die Erlegung von Schwarzwild im Land Brandenburg flächendeckend gefördert hat, richtet das Ressort den Fokus nun auf die regional sensiblen Bereiche des ASP-Geschehens.

Im vergangenen Jagdjahr 2021/2022 wurden die Prämien für 9.698 erlegte weibliche Stück Schwarzwild genehmigt und in einer Gesamtsumme in Höhe von 776.480 Euro ausgezahlt. Die gesamte Fördersumme des Agrar-Umweltressorts für die Erlegung von Schwarzwild im Rahmen der ASP-Bekämpfung betrug im vergangenen Jagdjahr 789.750 Euro.

 


Das Antragsformular und Erlass des MLUK zur Bachenprämie finden Sie hier:

Onlineportal Jagdstatistik Brandenburg

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