11.08.2014rss_feed

ASP: Breitet sich auf dem Baltikum weiter aus

Auf dem Baltikum breitet sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) weiter aus. In den osteuropäischen Staaten Lettland, Litauen und Polen wurden seit Jahresanfang 80 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) festgestellt.

 

Davon entfallen 29 auf Hausschweinbestände, darunter Kleinsthaltungen, aber auch ein Bestand in Litauen mit rund 20.000 Tieren, sowie 51 Fälle auf Wildschweine, teilt das Friedrich –Löffler-Institut mit. In den betroffenen Regionen (s. Karte) gelten Restriktionsmaßnahmen zur Bekämpfung gemäß EU-Reglementierung.

 

Zuletzt meldete Lettland einen Ausbruch in einer Kleinsthaltung (2 Tiere) aus dem bestehenden Restriktionsgebiet bei Valkas sowie zwei auf das ASP-Virus positiv getestete Wildschweine im Distrikt Madonas, der außerhalb der bisher betroffenen Gebiete liegt.

Erklärungen zur Karte:

Die Karte des Friedrich-Löffler-Institutes stellt die Orte dar, an denen Afrikanische Schweinepest in Hausschweinebetrieben (rote Punkte) oder bei Wildschweinen (blaue Punkte) in Lettland, Litauen und Polen festgestellt wurde.

Die Restriktionsgebiete, die sich aus dem betroffenen Hausschweinebestand in Litauen ergeben, sind schraffiert dargestellt (Durchführungsbeschluss der Kommission 2014/502/EU).

Die farblich dargestellten Restriktionsgebiete gelten für das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen und richten sich nach den Anlagen des Durchführungsbeschlusses der Kommission 2014/178/EU (in der geltenden Fassung). Demnach sind die Gebiete nach ihrem Risikoniveau in Bezug auf die Seuchenlage für Afrikanische Schweinepest sowie nach der Frage einzustufen, ob sowohl Schweinebetriebe als auch die Wildschweinpopulation (Teil III) oder lediglich die Wildschweinpopulation (Teil II) betroffen ist, oder sich das Risiko aus einer gewissen Nähe zur infizierten Wildschweinpopulation ergibt (Teil I).


Die ISN empfiehlt schweinehaltenden Betrieben die nötigen Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweine unbedingt einzuhalten.

 

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter!

Es gilt ein Einfuhrverbot von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus den betroffenen Regionen. Dies gilt natürlich auch für alle Privatpersonen, die keine Fleischprodukte von Reisen in diese Länder mitbringen dürfen.

Auch wenn es bei einem gut geführten Betrieb heute Standard ist und selbstverständlich sein sollte:

Sensibilisieren auch Sie nochmals Ihre Mitarbeiter für dieses Thema und treffen Sie für ihren Betrieb Vorsichtsmaßnahmen, um der Einschleppung von Seuchen vorzubeugen!

 

In der SchweinehaltungshygieneVO sind die wichtigsten Maßnahmen beschrieben

  • Grundsätzlich ist die Fütterung von Speiseabfällen verboten
  • Konsequente und regelmäßige Schadnagerbekämpfung und Absicherung des Betriebes (z.B. durch einen Zaun) gegen das Eindringen von Schwarzwild
  • Futtermittel und Einstreu unzugänglich für Wildschweine lagern oder schützen (Elektrozaun)
  • Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren
  • Desinfektionswannen und Matten an allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen installieren

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