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ASP: Das ist wichtig für Schweinehalter

©ISN/Jaworr

©ISN/Jaworr

Bei vielen Schweinehaltern ergeben sich vor dem Hintergrund der jüngsten Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in schweinehaltenden Betrieben in Niedersachsen und Brandenburg viele Fragen. Wie kann ich einen Eintrag verhindern? Wie kann ich mich auf den Ernstfall vorbereiten? Was passiert im Seuchenfall bei Wild- und Hausschweinen? Hilfreiche Informationen und Empfehlungen zu diesen und weiteren wichtigen Fragen, haben wir nachfolgend zusammengestellt.

 

Wie kann ich mich als Schweinehalter auf einen ASP-Fall vorbereiten?

Biosicherheitsmaßnahmen

Um einen Eintrag in Ihren Bestand möglichst zu verhindern, sind die absolute Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Überprüfen Sie kritisch die eigenen Maßnahmen und bessern Sie gegebenenfalls nach. Hier kann es von Vorteil sein, das Biosicherheitskonzept Ihres Betriebs vom Veterinäramt überprüfen zu lassen, um kein Risiko einzugehen.

Darüber hinaus ist ein amtlich genehmigter Hygieneplan zukünftig für die Teilnahme am ASP-Monitoring bzw. für die Erlangung des ASP-Status notwendig. Bewertet wird vom Veterinär vor allem, wie die Biosicherheit im Betrieb gelebt wird.

Mit unserer ISN-Checkliste und der ASP-Risikoampel der Uni Vechta können Sie als Schweinehalter überprüfen, ob Sie bereits alle wichtigen betrieblichen Maßnahmen getroffen haben. Darüber hinaus kann das Aufhängen von Postern bei der Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen unterstützen.

 

ASP-Monitoring

Angesichts des dynamischen Seuchengeschehens raten wir jedem Schweinehalter, am ASP-Monitoring-Programm teilzunehmen und für seinen Betrieb den sogenannten Status zu erlangen, um im Krisenfall (ASP-Fund bei Wildschwein) Verbringungsverbote von Hausschweinen zu vermeiden.

Welche Schritte im Einzelnen getätigt werden müssen, um Status-Betrieb zu werden, haben wir in einer Checkliste für Sie zusammengestellt.

Was gilt allgemein im ASP-Krisenfall?

Im ASP-Ereignisfall – egal ob beim Haus- oder beim Wildschwein – müssen Sie als Schweinehalter viel beachten. So müssen Sie beispielsweise bestimmte Nachweise zum Verbringen und Vermarkten von Schweinen erbringen, damit Sie lieferfähig bleiben.

Wichtig: Als Tierhalter haben Sie die Pflicht zu Mitwirkung, Ihren Bestand vor einer Einschleppung und Verbreitung von Seuchenerregern zu schützen. Es gibt klare Spielregeln im Verhalten, die gesetzlich verankert sind. Ansonsten kann Ihnen das Halten von Schweinen durch das Veterinäramt untersagt werden.

Im Seuchenfall werden die eingerichteten Restriktionszonen und die darin geltenden Maßnahmen und Vorschriften von den zuständigen Behörden in Form einer Tierseuchen-Allgemeinverfügung bekannt gemacht (i.d.R. von der lokalen Tagespresse und im Internet). Informieren Sie sich im Ernstfall also immer zuerst bei Ihrem Landkreis.

Darüber hinaus geben unsere ISN-Checklisten einen guten Überblick über die Erstmaßnahmen im Krisenfall:

 

Auf den letzten Seiten im ASP-Krisenhandbuch sind die seuchenrechtlichen Vorgaben für das Verbringen von Schweinen im Fall eines ASP-Ausbruchs beim Wild- und Hausschwein u.a. anhand von Flowcharts abgebildet und erläutert.

 

Wo finde ich weitere Informationen?

Einige Institutionen haben umfangreiche, allgemeingültige Informationen zusammengetragen, die einen guten Überblick über das Thema ASP allgemein und die gesetzlichen Regelungen im Speziellen geben.

Wie ist die ASP-Lage in Deutschland und Europa?

Aktuelle Übersichtskarten zum ASP-Geschehen in Deutschland und Europa stellt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Verfügung. Zudem halten wir Sie im www.schweine.net auf dem Laufen.


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