26.07.2024rss_feed

ASP-Eindämmung Rheinland-Pfalz: Zaunbau in vollem Gang

Aufbau des Elektrozauns zur Eindämmung der ASP in Mainz-Bingen © Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Aufbau des Elektrozauns zur Eindämmung der ASP in Mainz-Bingen © Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Damit sich die ASP in Rheinland-Pfalz nicht weiter ausbreitet, wird derzeit ein mobiler Elektrozaun zur Abgrenzung der Kernzone, in der die infizierten Tiere gefunden wurden, errichtet. Bislang wurden insgesamt 15 ASP-Fällen bei Wildschweinen im Landkreis Alzey-Worms und im Landkreis Mainz-Bingen festgestellt und es wurden keine weiteren Fälle gemeldet.

 

Im Landkreis Mainz-Bingen wird derzeit ein mobiler Elektrozaun zur Abgrenzung der Kernzone, in der die mit ASP infizierten Wildschweine gefunden wurden, errichtet. So soll möglichst verhindert werden, dass möglicherweise infizierte Wildschweine das Gebiet verlassen oder weitere in das Gebiet einwandern.

Im Vorfeld wurde das Gebiet mit Drohnen und Kadaverspürhunden in der infizierten Zone der Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms abgesucht, um zu ermitteln, wo sich weitere Kadaver und lebende Wildschweine befinden. Eine Erweiterung der infizierten Zone wurde nicht erforderlich, da keine Kadaver außerhalb der Drei-Kilometer-Kernzone gefunden wurden.

 

Kosten für Zaun und Schwarzwildsuche übernimmt Umweltministerium

Das Umweltministerium hat für den Seuchenfall bereits 2020, als das Virus zum ersten Mal in Deutschland wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg festgestellt wurde, vorsorglich einen 90 Kilometer langen mobilen Elektrozaun sowie einen 40 Kilometer langen festen Wildschutzzaun gekauft und einlagern lassen. Bewährt sich der mobile Zaun, wird er je nach Seuchenverlauf durch einen festen Wildschutzzaun ersetzt. Die Kosten trägt bisher das Umweltministerium vollumfänglich und stellt die Zäune sowie den Einsatz von Drohnen und Kadaverspürhunden den Kreisen zur Verfügung. Laut EU-Recht müssen ab Ausbruch der Seuche für mindestens zwei Jahre Maßnahmen zur Bekämpfung eingeleitet werden. Je nach Seuchenverlauf können diese angepasst und gegebenenfalls abgemildert werden.

 

Bisher 15 bestätigte ASP-Fälle in Rheinland-Pfalz

Nachdem am 15. Juni 2024 in Hessen die ersten Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bestätigt wurden, hat die ASP am 6. Juli 2024 auch Rheinland-Pfalz erreicht. Bislang wurden im Tierseuchen-Nachrichtensystem fünf bestätigte ASP-Fälle bei Wildschweinen im Landkreis Alzey-Worms und zehn im Landkreis Mainz-Bingen gemeldet. Auf Grund der gemeldeten ASP-Fälle wurde eine Sperrzone, auch infizierte Zone genannt, von rund 15 km um die Fundorte der positiv beprobten Wildschweine ausgewiesen, in welcher verstärkt nach Wildschweinkadavern gesucht wird und in welcher mittels Allgemeinverfügung bekannt gemachte Restriktionen gelten, damit sich die Tierseuche nicht weiter ausbreiten kann. Hier gelten per Allgemeinverfügung der betroffenen Kreise unter anderem ein grundsätzliches Jagdverbot, strenge Hygienevorschriften für Schweinehalterinnen und -halter sowie eine Leinenpflicht für Hunde. In einer enger gefassten Zone, der Kernzone, die rund drei Kilometer um die gefundenen infizierten Tiere verläuft und die innerhalb der infizierten Zone liegt, gelten noch strengere Vorschriften.

 

Die Informationen der betroffenen Landkreise in Rheinland-Pfalz finden Sie hier:

Kreis Alzey-Worms: www.kreis-alzey-worms.de/afrikanische-schweinepest

Kreis Mainz-Bingen: www.mainz-bingen.de/de/afrikanische-schweinepest.php


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