23.08.2022rss_feed

ASP im Emsland: Regelungen zur Verbringung von Ferkeln aus der ASP-Zone gelockert

Ab sofort können Ferkel aus der ASP-Überwachungszone im Emsland auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim verbracht werden. ©ISN, Geoportal Emsland

Ab sofort können Ferkel aus der ASP-Überwachungszone im Emsland auch außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim verbracht werden. ©ISN, Geoportal Emsland

Mit einem neuen Erlass hat das niedersächsische Landwirtschaftsministerium heute Lockerungen für die Ferkelerzeuger in der ASP-Überwachungszone im Emsland erwirkt. Ab sofort können Ferkel aus dem Restriktionsgebiet auch in andere Betriebe außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim verbracht werden.

ISN: Natürlich öffnet sich mit dem Erlass ein kleines, aber wichtiges Ventil - quasi ein Bypass - zur Verbringung der Ferkel – gut so, denn der Druck bei den Ferkelerzeugern ist groß. Immer größer wird der Druck aber insbesondere auch bei den Mastschweinen. Der Abfluss der überschweren Tiere ist nach wie vor viel zu gering. Die Schweinehalter fahren durch die angeordneten staatlichen Quarantänemaßnahmen enorme finanzielle Verluste ein. Hier muss etwas passieren – und zwar jetzt.

 

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) hat heute im Zusammenhang mit dem ASP-Ausbruch im Emsland darauf hingewiesen, dass ab sofort Schweine aus der ASP-Überwachungszone auch in andere Betriebe verbracht werden können, die sich außerhalb der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim befinden. Ein entsprechender Erlass wurde übermittelt. Bislang war ein Transport aus der ASP-Zone nur in solche Betriebe möglich, die sich innerhalb der beiden Landkreise befanden. Gerechtfertigt werde diese Möglichkeit durch die negativen Ergebnisse bisheriger Untersuchungen in der ASP-Sperrzone.

Konkret erläutert das ML, dass nach Durchführung einer Risikobewertung nun die Verbringung gehaltener Schweine zwecks Durchlaufens des Produktionszyklus vor der Schlachtung in einen Betrieb derselben Lieferkette genehmigt werden könne, auch wenn sich der Bestimmungsbetrieb außerhalb der Überwachungszone befinde. Das heißt, der Erlass bezieht sich hauptsächlich auf Ferkel, die in einem anderen Betrieb gemästet werden.

 

Die ISN meint:

Natürlich öffnet sich mit dem Erlass ein kleines, aber wichtiges Ventil für die Ferkelerzeuger - quasi ein Bypass - , das für etwas Entlastung sorgen kann. Gut so, denn der Druck in den Ferkelerzeugerbetrieben im Restriktionsgebiet ist enorm. Allerdings sollte jedem klar sein, dass auch das – ohne diese wichtige Maßnahme abzuwerten – nur ein Puzzleteil in einem riesigen Puzzle ist. Die Lage im Restriktionsgebiet bleibt angespannt.

Deutlich wächst der Druck bei den Mastschweinen. Der Abfluss an Mastschweinen zur Schlachtung ist nach wie vor viel zu gering, um den Platz für die nachwachsenden Tiere auszugleichen. Bei der Verarbeitung und beim Absatz des Fleisches der Tiere aus den Restriktionsgebieten hakt es immer noch gewaltig. Hier muss schnell etwas passieren. Dabei erzielen die Schweinehalter aktuell nicht einmal Erlöse für die abgegebenen Mastschweine. Die Schweinehalter fahren durch die angeordneten staatlichen Quarantänemaßnahmen enorme finanzielle Verluste ein. Um die betroffenen Betriebe zu entlasten, muss die Frist für die Sperrzone verkürzt werden. Es ist wichtiger denn je, dass der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sich schnellstens persönlich bei der EU-Kommission für eine Fristverkürzung einsetzt. Daneben muss der Staat die finanziellen Verluste der Betriebe, die durch die Restriktionen entstanden sind, ausgleichen.


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