ASP-Fall im Westen von Polen
Bei einem im Westen von Polen - nur 80 Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze entfernt - gefundenen Wildschwein ist am vergangenen Donnerstag die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt worden ist.
ISN: Es ist weiterhin dringend höchste Wachsamkeit und Vorsicht sowie die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen geboten, damit Deutschland auch weiter von einem ASP-Fall verschont bleibt!
Das Bundeslandwirtschaftsministerium ist gestern durch den polnischen Veterinärdienst darüber informiert worden, dass am 14. November 2019 bei einem tot aufgefundenen Wildschwein in dem Verwaltungsbezirk Lebus, im Kreis Wschowski – nur 80 Kilometer entfernt von der Grenze zu Brandenburg – Afrikanische Schweinepest festgestellt wurde. Laut Pressemeldung des Bundeslandwirtschaftsministeriums liegt der aktuelle ASP-Fall ungefähr 250 km entfernt vom bisherigen Seuchengeschehen, dass es seit fünf Jahren im Osten von Polen gibt.
ASP-Fall nur 80 km hinter der polnischen Grenze
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft stehe in ständigem Austausch mit den polnischen Behörden und der EU-Kommission, heißt es in der Pressemeldung weiter. Bereits im Juni 2018 hätten die Veterinärbehörden von Polen und Deutschland zudem eine gemeinsame Übung durchgeführt, die einen raschen Informationsfluss nach Feststellung der Afrikanischen Schweinepest zwischen den lokalen sowie den übergeordneten Veterinärbehörden beider Länder sicherstellen solle. Zudem weist das Ministerium auf die mehrsprachige Aufklärungskampagne mit Flyern und Plakaten an Tank- und Rastplätzen hin.
Die ISN meint:
Ohne Frage, die Nachricht aus Polen beunruhigt. Trotzdem heißt es hierzulande weiter, nicht in Panik zu verfallen und weiter mit größter Konsequenz die Biosicherheitsmaßnahmen umsetzen, damit Deutschland auch weiterhin von der ASP verschont bleibt. Insbesondere auch die Jäger sind zu höchster Wachsamkeit und Vorsicht aufgerufen. Aber auch für den eigenen schweinehaltenden Betrieb ist die absolute Einhaltung der Schweinehaltungshygieneverordnung und die konsequente Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen von entscheidender Bedeutung.