26.05.2022rss_feed

ASP-Fall in einem Hausschweinebestand in Baden-Württemberg

Header ASP Forchheim

Nachdem gestern laut dem Tierseucheninformationssystem (TSIS) des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) die Afrikanische Schweinepest (ASP) in einem Hausschweinebestand in der Gemeinde Forchheim im Landkreis Emmendingen in Baden-Württemberg amtlich festgestellt wurde, haben heute das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und auch das Landwirtschaftsministerium in Baden-Württemberg weitere Details bekannt gegeben.

 

Betrieb mit 35 Tieren in Freilandhaltung

Laut Pressemitteilung des BMEL habe gestern das Nationale Referenzlabor, das FLI, den Befund des Landeslabors in Baden-Württemberg bestätigt. Das FLI werde nun die zuständige Behörde bei der Suche der Eintragsquelle des Erregers vor Ort unterstützen. Der betroffene Betrieb habe zuletzt 35 Schweine in Freilandhaltung gehalten.

 

Tiere im Bestand getötet

Im Rahmen einer Pressekonferenz informierte heute auch der Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs Peter Hauk. Vom 19. Mai an seien im Betrieb bereits mehrere Tiere (insgesamt 16) verendet. Zwei davon seien in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) in Freiburg zur Feststellung der Todesursache gebracht worden. Dort habe es erste Hinweise auf ASP gegeben, die gestern gegen Abend durch das FLI bestätigt worden seien. Alle nicht verendeten Tiere im Bestand seien bereits umgehend am Morgen des gestrigen Tages getötet worden.

 

Eintragsquelle noch unbekannt

Zur konkreten Eintragsursache können wir derzeit noch keine Angaben machen, so Minister Hauk. Auch er verwies auf die Unterstützung des FLI und setzte insbesondere Hoffnung darauf, Aufschluss zur Herkunft des Erregers durch die Gensequenzierung zu bekommen. Wir müssen aktuell davon ausgehen, dass der Eintrag durch menschliches Handeln verursacht wurde, erklärte Peter Hauk.

 


Die Restriktionszonen rund um die Gemeinde Forchheim in Baden-Württemberg nahe der deutsch-französischen Grenze.

Die Restriktionszonen rund um die Gemeinde Forchheim in Baden-Württemberg nahe der deutsch-französischen Grenze.

 

Sperrzone wird eingerichtet

Die Behörden richten um den betroffenen Betrieb nun umgehend eine Sperrzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem äußeren Radius von mindestens zehn Kilometern ein. Diese Restriktionsgebiete erstrecken sich auf die Landkreise Emmendingen, Breisgau-Hochschwarzwald und den Ortenaukreis. In der Sperrzone liegen nach den Angaben in der Pressekonferenz zwei Betriebe mit insgesamt 316 Schweinen und in der Überwachungs- bzw. Schutzzone 58 Betriebe mit insgesamt 704 Schweinen. Für sechs Betriebe mit Auslauf- bzw. Freilandhaltung wurde ein Aufstallungsgebot angeordnet. Da es sich um einen Seuchenausbruch bei Hausschweinen handelt, gibt es keine Beschränkungen für pflanzliche Produkte, wie beispielsweise Futtermittel, Stroh oder andere landwirtschaftliche Produkte wie Rindfleisch, Obst und Gemüse. Diese dürfen weiterhin verbracht werden, erklärte Minister Hauk.

 

Monitoring des Wildschweinbestandes

Minister Hauk informiert auch darüber, dass es nun auf das Monitoring ankomme, um abzuklären, ob es sich um lokales Geschehen im Betrieb handele und keine Wildschweine betroffen seien. Deshalb stehe die Etablierung einer regelmäßigen, planmäßigen Fallwildsuche nun im Fokus. Um die Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir Zweier-Teams bestehend aus zwei Personen und einem geeigneten Hund ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen. Morgen werden ca. 20 Teams in Emmendingen die Suche beginnen. Flankiert werden die Suchteams außerhalb von Waldflächen durch Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras, erklärte Minister Hauk. Diese in Baden-Württemberg ausgebildeten Sucheams seien bereits in anderen von Afrikanischen Schweinepest betroffenen Gebieten Deutschlands zum Einsatz gekommen.

 

Die ISN meint:

Erneut hat sich die Befürchtung bestätigt, dass sich mindestens ein punktuelles Ausbreitungsgeschehen der ASP in Deutschland nicht gänzlich verhindern lässt. Ganz entscheidend ist es nun, dass die Ursachen für den Eintrag in den Betrieb in Forchheim akribisch ermittelt werden – so wie es Minister Hauk angekündigt hat. Wichtig ist auch, dass die bereits angelaufenen Bekämpfungsstrategien und das Monitoring vor Ort greifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Bislang sind keine Hinweise bekannt, dass auch Wildschweine in der Region betroffen sind. Sollte sich das bestätigen, gibt es berechtigte Hoffnung, dass das ASP-Geschehen in Forchheim wieder schnell in den Griff zu bekommen ist. Denn anders als bei den ASP-Fällen bei Wildschweinen lässt sich das Virus-Geschehen im Hausschweinebestand genau eingrenzen und ganz gezielt bekämpfen. Mit Blick auf den Markt ändert sich die Lage nicht, denn Deutschland ist so oder so bereits für den Schweinefleischexport in viele Drittländer gesperrt. Allerdings ist nun erneut ein weiteres Bundesland betroffen und Restriktionszonen müssen neu ausgewiesen werden.

Der neue ASP-Fall zeigt aber auch, wie wichtig die Biosicherheitsmaßnahmen im schweinehaltenden Betrieb sind – egal, wie klein oder groß der Betrieb ist. Wir raten dazu, die Wirksamkeit der eigenen Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb immer wieder zu überprüfen, um Fehler und dadurch schwerwiegende Folgen für den Betrieb zu vermeiden.

 

Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.

 


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