Update 17.11.2021
Rund um den betroffenen Betrieb wurde im Radius von 3 km eine Sperrzone und im Radius von 10 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet ©https://www.landkreis-rostock.de/landkreis/kreisverwaltung/katasteramt/kartenthemen/tierseuchen.html
Große Schlachtunternehmen wollen weiterhin Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern abnehmen
Aufatmen bei den Schweinehaltern in Mecklenburg-Vorpommern? Trotz des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Mastbetrieb im Landkreis Rostock, sollen die großen Schlachtbetriebe in Perleberg (Brandenburg), Weißenfels (Sachsen-Anhalt) und Kellinghusen (Schleswig-Holstein) weiterhin Schweine aus Mecklenburg-Vorpommern ohne Abzüge annehmen. Ausgenommen davon seien nur Tiere, die aus Beständen in der eingerichteten Sperrzone stammen. Wie Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, sollen die genannten Schlachtbetriebe in einer kurzfristig anberaumten Videokonferenz ihre Unterstützung zugesagt haben.
Gebietskulisse wird ausgewiesen
Hier müssen wir jetzt ganz genau hinschauen, denn für die Schlachtstätten stehen diverse Exportzulassungen auf dem Spiel. Wenn diese verloren gehen, ist auch den Schweinehaltern nicht geholfen,
betonte Backhaus. Deshalb werde im Agrarministerium unter Hochdruck daran gearbeitet, eine Gebietskulisse um den Ausbruchsort auszuweisen und die umliegenden Betriebe zu informieren, ob sie innerhalb oder außerhalb der Sperrzone liegen und welche Auflagen für sie gelten.
Bislang nur Punkteintrag
Zudem habe jetzt die Verhinderung einer Ausbreitung der Seuche auf andere Hausschweinebestände oder die Wildschweinpopulation höchste Priorität, damit keine weiteren Einschränkungen für Landwirte in der Region drohen. Hier gab Backhaus vorerst Entwarnung: Da wir es derzeit mit einem Punkteintrag in einem einzigen schweinehaltenden Betrieb zu tun haben, ergeben sich daraus keine Einschränkungen für Flächenbesitzer.
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus gab heute Vormittag weitere Informationen über den aktuellen ASP-Fall im Landkreis Rostock bekannt (Bild: Screenshot Facebook-Livestream des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt MV)
UPDATE 16.11.2021
In einer Pressekonferenz hat Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute Vormittag über den aktuellen ASP-Fall im Landkreis Rostock informiert. Demnach ist ein Mastbetrieb mit 4.038 Tieren betroffen. Die Tötung der Tiere wurde angeordnet und soll morgen beginnen. Der betroffene Mastbetrieb bezieht die Ferkel von einer Sauenanlage mit ca. 1.000 Sauen, die insgesamt 3 Betriebe beliefert. Diese Betriebe, die teilweise außerhalb des Landkreises Rostock liegen, werden nun streng überwacht und untersucht. Bisher gibt es in den anderen Betrieben aber keinerlei Anzeichen auf eine ASP-Infektion.
Koordination der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in vollem Gange
Backhaus betonte, dass die Seuchenbekämpfung unverzüglich aufgenommen wurde. So sei bereits gestern Abend ein Krisenstab gebildet und Maßnahmen durch den Landkreis veranlasst worden. Ein professionelles Team für Seuchenvorsorge bzw. -bekämpfung sei vor Ort zuständig. Hierbei handelt es sich um die mit der Seuchenbekämpfung erfahrene GESEVO GmbH die u.a. von der ISN, dem Niedersächsischen Landvolk und anderen Gesellschaftern genau zu diesem Zweck gegründet worden ist. Backhaus führte aus, dass die Jägerschaft sich noch in der Nacht über eine intensive Fallwildsuche und den Einsatz von Suchhunden abgestimmt. Zudem seien epidemiologische Ermittlungen aufgenommen worden, um die Eintragsursache so schnell wie möglich zu finden.
Um den betroffenen Standort wird nun eine Schutzzone im Radius von 3 km sowie ein Beobachtungsgebiet in einem Radius von 10 km eingerichtet. Insgesamt befinden sich im 10 km Radius um den betroffenen Betrieb 20 schweinehaltende Betriebe, darunter acht in der Schutzzone (3 km) , wovon es sich bei fünf Betrieben um Kleinsthaltungen mit weniger als 100 Schweinen handelt. Die Verbringung dieser Tiere darf nur unter bestimmten seuchenrechtlichen Vorgaben und nach vorheriger Beprobung erfolgen.
Appell an Schlachthöfe weiter Tiere aus MV anzunehmen
Ganz konkret sprach Backhaus auch die Verantwortung der Schlachthöfe hinsichtlich der Abnahme der Tiere aus den Restriktionsgebieten an. Er appellierte an die Schlachtstandorte in Kellinghusen, Perleberg und Weißenfels, auch weiterhin Tiere aus Mecklenburg-Vorpommern zu schlachten. Diesem Appell unterstreichen wir als ISN – es darf keine Stigmatisierung von Fleisch aus den Restriktionsgebieten oder gar aus den von ASP-Restriktionen betroffenen Bundesländern geben. Wir haben nur einen Punkteintrag und kein flächendeckendes Problem. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, dass dieser Punkteintrag schnell ausgemerzt wird und wir schnell aus dieser Misere herauskommen
, so Backhaus.
Zuständigkeiten in einem Ministerium
Anders als in anderem Bundesländern liegen die Zuständigkeiten für die ASP-Bekämpfung komplett im Ressort von Minister Backhaus. Auch die langjährige Erfahrung des Landwirtschaftsministers aus Mecklenburg-Vorpommern erweckten in der Pressekonferenz den Eindruck, dass die in den vergangenen Stunden eingeleiteten entscheidenden Maßnahmen der ASP-Bekämpfung konsequent und koordiniert angelaufen sind.
Die ISN wird über die aktuellen Entwicklungen und allen wichtigen Informationen für Schweinehalter im Laufe des Tages mit einem ISN-Kompakt informieren.
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ASP: Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern betroffen
ASP: Erstmals ist ein Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern betroffen ©Google maps, Canva, ISN
Die Afrikanische Schweinepest ist in einem Mastschweinebestand in der Region Rostock in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen worden. Die Eintragsquelle ist noch nicht bekannt. Die Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden vor Ort eingeleitet. Weitere Einzelheiten in Kürze.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in einem Hausschweinebestand in Mecklenburg-Vorpommern in der Region Rostock aufgetreten, darüber informierte nun das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL). Demnach hat das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts die für Menschen ungefährliche Tierseuche bereits nachgewiesen. Nun gehe es darum, die Eintragswege des Erregers in den Bestand zu untersuchen, heißt es in einer Mitteilung des BMEL.
Mastschweine werden getötet
Nachdem in einem Betrieb vermehrt Todesfälle bei Mastschweinen aufgetreten waren, seien Proben zur Untersuchung an das FLI geschickt worden. Dort habe sich der ASP-Verdacht bestätigt. Nun greifen die Maßnahmen der Schweinepest-Verordnung in der Zuständigkeit der Länder, so das BMEL. Unter anderem werde die zuständige Behörde vor Ort anordnen, dass alle Tiere des Bestands getötet und unschädlich beseitigt werden.
Nun das dritte Bundesland betroffen
Mit dem ersten Fall in Mecklenburg-Vorpommern ist nun das dritte Bundesland von der ASP betroffen. Bisher gab es dort weder ASP-Fälle bei Wildschweinen, noch bei Hausschweinen. ASP-Fälle waren seit September 2020 in Brandenburg (Wild- und Hausschweine) und in Sachsen (Wildschweine) aufgetreten.
ISN meint:
Leider hat sich die Befürchtung bestätigt, dass sich mindestens ein punktuelles Ausbreitungsgeschehen der ASP in Deutschland nicht verhindern lässt. Nun ist es wichtig, dass die Ursachen für den Eintrag in den Mastbetrieb ermittelt werden und die bereits angelaufenen Bekämpfungsstrategien vor Ort greifen. Anders als bei den ASP-Fällen bei den Wildschweinen lässt sich das Virus-Geschehen in diesem Fall bei den Mastschweinen genau eingrenzen und ganz gezielt bekämpfen. Mit Blick auf den Markt ändert sich die Lage nicht, denn Deutschland ist so oder so bereits für den Schweinefleischexport in viele Drittländer gesperrt. Dennoch ist nun ein weiteres Bundesland betroffen und Restriktionszonen müssen ausgeweitet bzw. neu ausgewiesen werden. Auf der einen Seite unterstreicht dies unsere Forderung an den Bund und die Länder bei der Bekämpfung der ASP gemeinsam zu handeln. Auf der anderen Seite wird einmal mehr deutlich, dass jetzt auch auf der Wirtschaftsseite die Schlacht- und Verarbeitungsmöglichkeiten für Nutztiere aus Restriktionsgebieten deutlich ausgeweitet werden müssen, weil wir mit Insellösungen auf Grund laufen.
Für alle Schweinehalter heißt es nun mehr denn je, weiter akribisch die Biosicherheitsmaßnahmen im eigenen Betrieb einzuhalten!